Ein Aktenordner und Unterlagen zum Thema Versicherungen (Symbolbild).
Mittwoch, 02.12.2020 06:25 von | Aufrufe: 575

Experten für Senkung des Garantiezinses bei Lebensversicherungen

Ein Aktenordner und Unterlagen zum Thema Versicherungen (Symbolbild). © gopixa / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

FRANKFURT (dpa-AFX) - Verbraucher, die in Zukunft eine Lebensversicherung abschließen wollen, müssen sich auf einen deutlich geringeren Garantiezins einstellen. "Wir schlagen dem Bundesfinanzministerium vor, den Höchstrechnungszins ab 1. Januar 2022 für Neuverträge auf 0,25 Prozent festzulegen", sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), Guido Bader, der Deutschen Presse-Agentur. Seit 2017 liegt der Garantiezins - auch Höchstrechnungszins genannt - bei 0,9 Prozent. Einem Vorschlag für 2021 war das Bundesfinanzministerium nicht gefolgt. Bei Altverträgen des Altersvorsorge-Klassikers gibt es bis zu 4 Prozent.

Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Versicherer mit Garantieversprechen übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten. Die Anpassungen gelten jeweils nur für Neuverträge, die nach der Änderung abgeschlossen werden. Für Besitzer mit lukrativen Altverträgen ändert sich in diesem Punkt nichts. Der Garantiezins ist Teil der Verzinsung, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt.

Angesichts der Zinsflaute fällt es den Versicherern immer schwerer, die hohen Zusagen der Vergangenheit am Kapitalmarkt zu erwirtschaften. Viele Assekuranzen bieten mittlerweile Produkte ohne klassischen Garantiezins an. Sie setzen im Neugeschäft auf Verträge, die lediglich den Erhalt der eingezahlten Beiträge ganz oder teilweise zusagen. Sie sollen eine etwas höhere Rendite abwerfen.

Die endgültige Entscheidung über den Garantiezins trifft das Bundesfinanzministerium auf Grundlage der DAV-Berechnungen und Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin. Im vergangenen Jahr hatten die Aktuare eine Senkung auf 0,5 Prozent zum 1. Januar 2021 empfohlen.

Das Problem: Eine Senkung des Höchstrechnungszinses hätte Folgen für neue Riester-Verträge. Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen bei dem Zusatzplus fürs Alter zu 100 Prozent garantiert werden. Dies ist Branchenexperten zufolge angesichts der Kosten für die Riester-Rente schon mit einem Höchstrechnungszins von 0,5 Prozent nicht mehr darstellbar.

Die Versicherungsmathematiker schlagen vor, zusammen mit der Absenkung des Höchstrechnungszinses auch den vollständigen Beitragserhalt bei der Riester-Rente sowie die Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung zu reformieren und die Garantien zu senken.

"Wir appellieren eindringlich an das Bundesfinanzministerium, bis spätestens Ende März zu entscheiden", sagte Bader. "Wir müssen angesichts des weiter sinkenden Zinsniveaus an den Kapitalmärkten jetzt handeln." Das ist aus Sicht Baders auch im Sinne der Verbraucher: "Je geringer die Garantien sind, desto stärker können Versicherer in etwas riskantere Kapitalanlagen investieren. Damit haben Versicherte Chancen auf eine höhere Verzinsung von Altersvorsorgeprodukten." Aus Sicht der Aktuare wäre eine Verringerung der Beitragsgarantie bei künftigen Riester-Verträgen auf 80 Prozent angemessen./mar/DP/zb


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