Der Automanager muss nun mindestens bis zum 20. Dezember im Gefängnis bleiben. Ihm wird vorgeworfen, sein Einkommen zu niedrig angegeben zu haben.
Ex-Nissan-Chef Carlos Ghosn hat Klage gegen die Verlängerung seiner Untersuchungshaft eingereicht. Das erklärte am Dienstag das Bezirksgericht in Tokio. Ghosns Anwalt in Tokio, Motonari Otsuru, war für einen Kommentar nicht erreichbar.
Der frühere Verwaltungsratschef von Nissan muss laut Gerichtsbeschluss mindestens bis zum 20. Dezember in Untersuchungshaft bleiben. Begründet wurde die Verlängerung mit neuen Anschuldigungen, die die Staatsanwaltschaft am Vortag erhoben hatte.
Demnach war Ghosns Einkommen für die Jahre 2016 bis 2018 in den vorgeschriebenen Offenlegungsberichten um 4,2 Milliarden Yen (33 Millionen Euro) zu niedrig angegeben worden.
Die Haftverlängerung erfolgte einen Tag, nachdem die Staatsanwaltschaft Klage gegen Ghosn, seine frühere rechte Hand Greg Kelly sowie gegen Nissan selbst erhoben hatte. Ghosn und Kelly waren am 19. November festgenommen worden. Sie sollen gegen japanische Börsenauflagen verstoßen haben, indem zwischen 2011 und 2015 nur die Hälfte von Ghosns Einkommens von insgesamt zehn Milliarden Yen ausgewiesen worden sei.
Ghosn soll Medienberichten zufolge zwar gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt haben, dass seine Einkommensansprüche nicht vollständig angegeben worden seien. Das sei aber auch nicht nötig gewesen, da es sich um Gehaltszahlungen gehandelt habe, die erst nach seinem Ausscheiden bei Nissan hätten gezahlt werden sollen. Und das sei noch nicht festgezurrt gewesen.
Ein Termin für einen Prozess wurde wie in Japan üblich noch nicht festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft kann weitere Anschuldigungen erheben, um die Untersuchungshaft weiter zu verlängern. Wann die Männer freikommen, war ungewiss.
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