Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 28.03.2019 11:18 von | Aufrufe: 430

EuGH: Deutsche Ökostrom-Umlage keine staatliche Beihilfe

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die deutsche Ökostrom-Umlage ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs keine staatliche Beihilfe. Die Luxemburger Richter gaben am Donnerstag einer Klage Deutschlands statt und erklärten einen Beschluss der EU-Kommission von 2014 für nichtig.

In dem Rechtsstreit ging es um das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung von 2012. Der Ausbau von Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Co wird über eine Umlage - derzeit 6,4 Cent je Kilowattstunde - finanziert, die allen Stromkunden in Rechnung gestellt wird. Das Gesetz gewährte Nachlässe für Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, zum Beispiel Stahlwerke.

Die EU-Kommission hatte 2014 die Förderung selbst als staatliche Beihilfe gewertet, diese aber für zulässig erklärt. Auch die Rabatte für Großverbraucher waren aus Sicht der Brüsseler Behörde Beihilfen, die zum Großteil zulässig waren. Einen kleinen Teil forderte die Kommission aber zurück. Dagegen klagte Deutschland zunächst vor dem EU-Gericht. Als die Bundesregierung dort 2016 unterlag, zog sie in die nächste Instanz vor den EuGH. Dort hatte sie jetzt Erfolg.

Nach dem Urteil des EuGH sind die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder keine staatlichen Mittel. Die Versorger könnten die Umlage auf die Verbraucher umwälzen, seien dazu aber nicht verpflichtet, erklärten die Richter. Zudem sei nicht nachgewiesen worden, dass der Staat Verfügungsgewalt über die Mittel habe./vsr/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in RWE AG
UK8W0P
Ask: 0,27
Hebel: 20,79
mit starkem Hebel
Zum Produkt
UL8NRR
Ask: 0,79
Hebel: 4,39
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UK8W0P,UL8NRR,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

12,41
-0,32%
E.ON SE Chart
-  
0,00%
Innogy Chart
32,19
+0,94%
RWE AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur E.ON SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News