Die Flagge der Europäischen Union.
Mittwoch, 08.07.2020 21:19 von | Aufrufe: 204

EU-Parlament gibt grünes Licht für Nominierung von EBA-Direktor

Die Flagge der Europäischen Union. pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Das Europaparlament hat mit einer knappen Mehrheit die Nominierung von François-Louis Michaud für den Posten des Exekutivdirektors der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA durchgewunken. 343 Abgeordnete sprachen sich am Mittwoch in Brüssel in einer geheimen Abstimmung für die Nominierung des Franzosen aus, 296 stimmten dagegen. Das EU-Parlament hatte zuvor wiederholt eine Frau für die Position an der Spitze der Behörde für Finanzmarktaufsicht gefordert.

Der zuständige Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europaparlaments hatte die Nominierung Michauds in der vergangenen Woche mit knapper Mehrheit abgelehnt. Im Januar dieses Jahres war bereits der Ire Gerry Cross im Ausschuss und im Plenum durchgefallen.

Der Europa-SPD-Politiker Joachim Schuster kritisierte vor der Abstimmung die fehlende Geschlechterparität in den Vorständen und Aufsichtsgremien der europäischen Behörden für Wirtschafts- und Währungspolitik. "Ich bin es leid, die immer gleichen fadenscheinigen Ausreden zu hören, warum im Finanzsektor angeblich keine qualifizierten Kandidatinnen für Aufsichtsposten gefunden werden können. Das ist peinlich", so Schuster.

Zuletzt hatte es Aufsehen um die Behörde wegen des Wechsels des ehemaligen EBA-Exekutivdirektor Adam Farkas zu einer Finanzlobby-Vereinigung gegeben. Die EBA (European Banking Authority) war 2011 gegründet worden und hatte ihren Sitz zunächst in London, inzwischen in Paris./ari/DP/fba


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News