Deutsche Bank AG: OLG Köln verschiebt Verkündungstermin auf Februar 2018 - OLG doch noch einsichtig?

Dienstag, 12.12.2017 17:40 von DGAP - Aufrufe: 441

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Rechtssache Deutsche Bank AG: OLG Köln verschiebt Verkündungstermin auf Februar 2018 - OLG doch noch einsichtig? 12.12.2017 / 17:35 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ehemaligen Aktionären der Deutschen Postbank AG (ISIN DE0008001009/(WKN 800100); ISINDE000A1E8HP5/ (WKN A1E8HP)) die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG vom 7. Oktober 2010 in Höhe von 25 Euro angenommen haben, wurde mit Urteil vom 20. Oktober 2017 vor dem Landgericht Köln ein Nachzahlungsanspruch zuerkannt.

Parallel hierzu ist vor dem OLG Köln ein Verfahren anhängig - mit schmalerem Sachverhalt als in den neuen erstinstanzlich eingereichten Klagen. Auffällig ist, dass die Besetzung der OLG Richter kurzfristig vor der mündlichen Verhandlung wechselte. Die neu eingesetzten Richter gaben in der mündlichen Verhandlung Anfang November nicht nachvollziehbar kund, dass sie, anders als das LG Köln, die Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG als ausreichend erachteten. Im Nachgang sind nun auffällige Verbindungen der neu besetzten OLG Richter zur Deutschen Bank bekannt geworden, die den Verdacht der Befangenheit aufkommen lassen. Das Urteil im OLG-Verfahren sollte am 13. Dezember 2017 gesprochen werden. Überraschend hat das OLG Köln nun die Urteilsverkündung auf Februar 2018 verschoben.

Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp & Partner: "Aufgrund der Verschiebung des Verkündungstermins wächst für die ehemaligen Postbankaktionäre die Hoffnung, dass die OLG Richter, sich nun nochmals intensiver mit den jeweiligen Argumenten auseinandersetzen werden." Zum Hintergrund: Die Deutsche Bank AG hat am 7. Oktober 2010 den Aktionären der Deutschen Postbank AG ein Übernahmeangebot unterbreitet. Der damals angebotene Kurs von 25 Euro je Aktie war jedoch nach Meinung der Kläger viel zu niedrig. Die Kläger verlangen weitere 32,25 Euro pro Aktie, insgesamt also 57,25 Euro. Denn bereits im September 2008 vereinbarte die Deutsche Bank AG mit der Deutschen Post AG als damaliger Mehrheitseignerin die Übernahme der Postbank zum Preis von 57,25 Euro je Aktie. Den Klägern gelang im Prozess vor dem LG Köln nun der Nachweis, dass die Deutsche Bank AG bereits vor Unterbreitung des Übernahmeangebotes an die übrigen Aktionäre die Kontrolle bei der Postbank innehatte, obwohl die Aktienmehrheit formal noch von der Deutschen Post AG gehalten wurde.

Aufgrund des vor dem LG Köln nachgewiesenen "acting in concert" haben alle ehemaligen Aktionäre der Deutschen Postbank AG, die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG fristgerecht in der Zeit vom 7. Oktober 2010 bis zum 24. November 2010 angenommen haben, einen Nachzahlungsanspruch von 32,25 Euro je Postbank-Aktie zuzüglich Zinsen frühestens ab dem 20. September 2008.

Geschädigte Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, sollten noch vor Ablauf der Verjährung zum 31. Dezember 2017 Klage erheben und ihre Ansprüche sichern. Die Berliner Kanzlei Schirp & Partner bereitet derzeit weitere Klagen vor, die noch vor Ablauf der Verjährung zum Jahresende vor dem LG Köln eingereicht werden. Für Kleinaktionäre ist eine "Sammelklage" in der Form der subjektiven Klagehäufung in Vorbereitung, so dass sich das Prozesskostenrisiko verringert. Daneben werden Einzelklagen u.a. für Fonds und Investmentgesellschaften im Millionenbereich eingereicht. Ansprechpartner: Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger Leipziger Platz 9 10117 Berlin Tel. 030 327 617 0 Fax 030 327 617 17 E-Mail: mail@ssma.de http://ssma.de


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