Restaurant Brands International, zu dem Burger King gehört, umfasst auch andere bekannte Fast-Food-Marken wie Tim Hortons und Popeyes Louisiana Kitchen.
Donnerstag, 07.11.2019 05:49 von | Aufrufe: 371

Burger-King-Wirte gegen Rabattaktionen - Prozess in München

Restaurant Brands International, zu dem Burger King gehört, umfasst auch andere bekannte Fast-Food-Marken wie Tim Hortons und Popeyes Louisiana Kitchen. ©unsplash.com

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ein Hauskrach bei Burger King in Deutschland beschäftigt am Donnerstag (10.00 Uhr) das Münchner Oberlandesgericht - möglicherweise mit Folgen für die Geschäftspolitik der US-Schnellrestaurantkette. Zwei Berliner Gastronomen und Betreiber von Burger-King-Filialen rebellieren gegen die regelmäßigen Rabattaktionen der Muttergesellschaft Burger King Europe, mit denen das Management Gäste anlocken und die Umsätze steigern will.

Burger King bietet ausgewählte Burger und sonstige Speisen regelmäßig billiger an, die Werbekampagnen dafür werden durch Gebühren bezahlt, die die Muttergesellschaft von den Betreibern der Restaurants verlangt. Die Berliner Wirte argumentieren, dass sie mit den Rabattaktionen "King des Monats" und "Probierwochen" Verlust machten. Deshalb verlangen sie Schadenersatz. In der ersten Instanz vor dem Münchner Landgericht bekamen die Gastronomen weitgehend Recht. Nun muss sich das Oberlandesgericht in der zweiten Instanz damit beschäftigen./cho/DP/zb


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