BERLIN (dpa-AFX) - Bei Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten soll es generelle Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge geben. Gelten soll dies für Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 und verschiedene nachgerüstete Fahrzeuge, wie der Bundestag am Donnerstag beschloss. Verschont sein sollen laut Gesetz der großen Koalition auch jeweils nachgerüstete Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr, Feuerwehr und privaten Entsorgern sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Auch ältere Diesel, die nach Verbesserungen der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sollen ausgenommen werden.
Generell sollen Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten - weil der Grenzwert von 40 Mikrogramm auch anders erreicht werden kann. Ob dies in der Praxis Fahrverbote verhindert, dürften Gerichtsurteile zeigen. Umweltstaatssekretär Florian Pronold (SPD) betonte, der Grenzwert werde nicht verändert. "Fahrverbote sind ein hartes Mittel, und sie sind erst dann verhältnismäßig, wenn nicht mit anderen Mitteln abzusehen ist, dass sehr bald die Grenzwerte eingehalten werden können." Von der Opposition kam scharfe Kritik.
Das Gesetz soll an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat kommen - zusammen mit einem zweiten Gesetz zur Regelung von Kontrollen der Fahrverbote, das am Donnerstagabend ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundestags stand./sam/DP/fba
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