Der Plenarsaal im deutschen Bundestag.
Mittwoch, 14.09.2016 05:53 von | Aufrufe: 189

Bundesregierung beschließt Beteiligung an Flüchtlingskosten

Der Plenarsaal im deutschen Bundestag. pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung stellt an diesem Mittwoch (09.30 Uhr) die Weichen für die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Integration von Flüchtlingen. Der Bund hatte den Ländern nach monatelangem Streit Anfang Juli zugesagt, in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt sieben Milliarden Euro zusätzlich zu zahlen.

Der entsprechende Gesetzentwurf soll jetzt vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Ursprüngliche Pläne von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), im Zuge der Gesetzespläne den Bundesrat bei Immobilienverkäufen des Bundes künftig außen vor zu lassen, sind nach Protest auch aus der Koalition inzwischen wieder vom Tisch.

Der Bund stellt den Ländern für 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Über die Verwendung können die Länder frei entscheiden. Zudem zahlt der Bund den Ländern die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Gelder in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für 2017 und 2018.

Der Bund hatte den Ländern zudem Mitte Juni angeboten, für drei Jahre die Kosten der Kommunen für die Unterkunft anerkannter Flüchtlinge komplett zu übernehmen. Ab 2018 sollten ferner die Kommunen entlastet werden in Höhe von fünf Milliarden Euro - über höhere Umsatzsteueranteile. Auch dies ist Teil des Gesetzes.

Die Ministerrunde befasst sich ferner mit einem Entwurf zum Rentenrecht: Der Übergang in die Rente soll flexibler werden. Dazu sollen Teilzeitarbeit und Teilrente besser kombiniert werden können.

Das Kabinett berät außerdem über die neue Nato-Mission "Sea Guardian" zur Aufklärung im Mittelmeer. Geplant ist die Entsendung von bis zu 650 deutschen Soldaten. Sie sollen auf See vor allem Unterstützer von Terroristen aufspüren, aber auch mit der europäischen Grenzschutzagentur Frontex zusammenarbeiten./sl/bw/abc/DP/zb


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