KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bausparer mit älteren Verträgen, die eine sogenannte Darlehensgebühr gezahlt haben, können möglicherweise auf Rückerstattung hoffen. In einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) zeichnete sich am Dienstag ab, dass die Karlsruher Richter die Gebühr wohl für unzulässig erklären. Sie ist einmalig zu zahlen, wenn Bausparer zur Immobilienfinanzierung das Darlehen in Anspruch nehmen, und wird damit zusätzlich zu den Kreditzinsen fällig.
Nach Auskunft der Dachverbände sieht keine der 20 Bausparkassen in ihren Neuverträgen noch so eine Klausel vor. Profitieren könnten aber Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst in Anspruch nehmen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit bereits bezahlt haben und diese zurückfordern. Das Urteil wurde für 14.00 Uhr angekündigt. Geklagt hatten Verbraucherschützer. (Az. XI ZR 552/15)/sem/DP/stb
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