DGAP-News: Biofrontera AG / Schlagwort(e): Stellungnahme Biofrontera AG: Unabhängige Prüfung bestätigt Rechtmäßigkeit der Kapitalerhöhung 13.12.2018 / 09:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Unabhängige Prüfung bestätigt Rechtmäßigkeit der Kapitalerhöhung
Leverkusen, den 13. Dezember 2018 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, veröffentlicht das Ergebnis der unabhängigen Prüfung bezüglich der Durchführung der Kapitlerhöhung im Februar 2018. Die Biofrontera AG hatte im Februar 2018 das Grundkapital durch Ausgabe von neuen Aktien erhöht. Die neuen Aktien wurden den Aktionären zum Bezug angeboten. Neue Aktien, die nicht von den Aktionären bezogen wurden, wurden in Form von ADS bei US-Investoren platziert (US-IPO). Im Zuge des US-IPO erfolgte die Notierung der ADS an der US-Börse NASDAQ (US-Listing). Einzelne Aktionäre, namentlich die Deutsche Balaton AG sowie mit dieser verbundene Unternehmen, werfen der Biofrontera AG seitdem vor, die Biofrontera AG bzw. ihre Organe hätten im Rahmen der Kapitalerhöhung pflichtwidrig gehandelt. Die Biofrontera AG hat die Vorwürfe stets in Gänze zurück gewiesen. Unbeschadet dessen hat sie aber auch auf Basis eines Austausches mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. im Juli 2018 entschieden, zu den auch öffentlich erhobenen Vorwürfen die Stellungnahme eines fachkundigen und neutralen Gutachters einzuholen, um so für alle Aktionäre Transparenz zu schaffen und einen Beitrag zur Befriedung der Situation zu leisten (zu den Einzelheiten verweisen wir auf die Pressemitteilung der Biofrontera AG vom 06. Juli 2018 https://irpages2.eqs.com/websites/biofrontera/German/15/news-detail.html?newsID=1707257). Dem Vorschlag der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. folgend wurde Herr Prof. Dr. Gerd Krieger, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller, mit der Begutachtung beauftragt. Herr Prof. Dr. Krieger ist einer der angesehensten Experten auf dem Gebiet des Aktien- und Kapitalmarktrechts in Deutschland. Gegenstand des Gutachtens ist die Beantwortung folgender Fragen:
Das von Herrn Prof. Dr. Krieger erstattete "Rechtsgutachten zu Fragen der Kapitalerhöhung 2018 (einschließlich US-IPO und -Listing) der Biofrontera Aktiengesellschaft, Leverkusen" vom 10. Dezember 2018 trifft zu diesen Fragen zusammenfassend folgende Feststellungen:
Das vollständige Gutachten kann auf der Internetseite der Biofrontera AG unter https://www.biofrontera.com/de/aktie.html eingesehen werden. Die Biofrontera AG hofft, dass auf der Grundlage dieser Ergebnisse und der so geschaffenen Transparenz eine weitere Beilegung der mit einzelnen Aktionären bestehenden Differenzen erfolgen kann, um so auch mit diesen in Zukunft ein vertrauensvolleres Miteinander zum Wohle des Unternehmens, der Mitarbeiter und der Aktionäre zu ermöglichen. -Ende- Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an:
Hintergrund: Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist. Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit rund 150 Mitarbeitern entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz(R), ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz(R) wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen die Dermokosmetikserie Belixos(R), eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut. Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) gelistet. Diese Mitteilung enthält ausdrücklich oder implizit bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die Geschäftstätigkeit der Biofrontera AG betreffen. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Meinung der Biofrontera zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken. Die von Biofrontera tatsächlich erzielten Ergebnisse können wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die im Rahmen der zukunftsbezogenen Aussagen gemacht werden. Biofrontera ist nicht verpflichtet, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren. 13.12.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Biofrontera AG |
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51377 Leverkusen | |
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Fax: | +49 (0)214 87632 90 |
E-Mail: | ir@biofrontera.com |
Internet: | www.biofrontera.com |
ISIN: | DE0006046113, NASDAQ: BFRA |
WKN: | 604611 |
Börsen: | Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq |
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