Ein Richterhammer (Symbolbild).
Donnerstag, 27.04.2017 12:10 von | Aufrufe: 316

BGH legt Streit um Flugpreis-Angaben in fremder Währung dem EuGH vor

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - In einem Streit aus Deutschland muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befassen, in welcher Währung Flugpreise beim Buchen im Internet anzugeben sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte das Verfahren am Donnerstag aus, um den Fall in Luxemburg vorzulegen. Dabei geht es um eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Germanwings.

Ein Kunde in Deutschland hatte bei der Airline einen Flug von London nach Stuttgart gebucht. Auf deren Internetseite und später in der Rechnung stand der Preis dafür nicht in Euro, sondern nur in britischen Pfund. Die Verbraucherschützer wollen erzwingen, dass Germanwings alle Preise in Euro angibt (Az. I ZR 209/15).

In der maßgeblichen EU-Verordnung steht, dass Flugpreise "in Euro oder in Landeswährung" auszudrücken sind. Für die Karlsruher Richter geht daraus nicht eindeutig hervor, welche Währung gemeint ist.

In der Verhandlung im Januar hatte der Senat tendenziell die Linie verfolgt, dass einiges dafür sprechen könnte, den Abflugsort als Bezugspunkt zu nehmen. Dann könnte ein Reisender zum Beispiel für einen Flug von London aus die Angebote sämtlicher Airlines in Pfund vergleichen. Denkbar wäre aber auch, dass entscheidend ist, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat, ob sich das Angebot vorwiegend an Kunden in Deutschland richtet oder wo der Buchende sich aufhält./sem/DP/tos


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