Stuttgart, die baden-württembergische Landeshauptstadt.
Freitag, 25.05.2018 15:53 von | Aufrufe: 530

Baden-Württemberg: Umwelthilfe drängt auf Umsetzung von Diesel-Fahrverboten

Stuttgart, die baden-württembergische Landeshauptstadt. pixabay.com

STUTTGART (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Land nach dem Leipziger Urteil zur Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten in Stuttgart zwingen. Bereits im März hatte die DUH einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Dazu gibt es am 28. Juni einen Erörterungstermin mit den Beteiligten, bestätigte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts am Freitag einen Bericht der "Stuttgarter Zeitung" vom selben Tag.

Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auch mit Blick auf Stuttgart geurteilt, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Seit dem 18. Mai liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Die grün-schwarze Landesregierung hatte zuletzt über einen Regierungssprecher erklärt, das Urteil werde geprüft. Man wolle Diesel-Fahrverbote in Stuttgart vermeiden, ohne einen höchstrichterlichen Spruch aus Leipzig zu verletzen.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir sind der Auffassung, dass die Landesregierung so schnell wie möglich handeln muss." Er warf Grün-Schwarz den Versuch einer Verzögerungstaktik vor - aus Rücksicht auf die Automobilindustrie, die in Stuttgart ansässig ist. "Ich verstehe die Haltung einer von den Grünen dominierten Landesregierung nicht, sich hier einen schlanken Fuß machen zu wollen." Es ist nach Reschs Meinung klar, dass Stuttgart nicht ohne Fahrverbote zur Luftreinhaltung auskommen kann. "Schmutzige Diesel-Fahrzeuge müssen ausgesperrt werden."

Bei einer Zwangsvollstreckung droht zunächst ein Zwangsgeld, das maximal 10 000 Euro betragen kann. Nach Reschs Angaben gibt es im weiteren Verlauf aber auch die Möglichkeit einer Zwangshaft gegen die politisch Verantwortlichen. Konkret geht es der Deutschen Umwelthilfe darum, dass das Land den Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart überarbeitet und Fahrverbote noch 2018 in Kraft treten.

Die Richter erläutern in der Urteilsbegründung, welche Anforderungen sie an die geforderte Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten stellen. Das betrifft insbesondere Verbote in ganzen Zonen, wie sie in Stuttgart erwogen werden. Es sei eine phasenweise Einführung zu prüfen, bei der es Verbote zunächst nur für "ältere Autos (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4)" gebe. Für neuere Euro-5-Fahrzeuge komme eine Sperrung von Zonen "nicht vor dem 1. September 2019" in Betracht.

Beim Erörterungstermin am 28. Juni soll es nach Angaben des Verwaltungsgerichts auch noch einmal um einen verwandten Sachverhalt gehen: den juristischen Streit um punktuelle Fahrverbote zur Luftreinhaltung am Stuttgarter Neckartor. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte die Beschwerde des Landes gegen die Androhung eines Strafgeldes von bis zu 10 000 Euro zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das Zwangsgeld angedroht, da das Land nicht bereit ist, einen Vergleich von 2016 mit zwei Anwohnern einzuhalten, der es eigentlich dazu verpflichtet, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung zu reduzieren.

FDP-Verkehrsexperte Jochen Haußmann sagte, die grün-schwarze Landesregierung sei offensichtlich konzeptionslos, was nun wann geschehen solle. "Die Menschen im Land sind bei Fahrverboten stark verunsichert, weil sie keine eindeutige Aussage durch die Regierung bekommen." Die Urteilsbegründung bietet aus Haußmanns Sicht einige Ansätze, um Fahrverbote in Stuttgart zu vermeiden. "Minister Hermann zeigt dabei aber leider keine besonderen Aktivitäten", sagte er mit Blick auf den grünen Landesverkehrsminister Winfried Hermann./bg/DP/tos


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