FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts sind die Aktien von CTS Eventim
Die Behörde untersagte dem Unternehmen, mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen Exklusivvereinbarungen zu schließen. In diesen Vereinbarungen ließ sich CTS zusichern, dass Tickets ausschließlich oder zumindest zu einem erheblichen Teil nur über das CTS-System vertrieben werden dürfen.
Darin sah das Kartellamt eine unzulässige Ausnutzung der Marktmacht. Künftig müssten bei längerfristigen Verträgen mindestens 20 Prozent des jährlichen Ticketvolumens nach freiem Ermessen vertrieben werden dürfen./ag/das
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