Ad hoc: Schneekoppe GmbH: Störung behoben - Zinszahlung erfolgt heute

Mittwoch, 21.09.2016 11:35 von DGAP - Aufrufe: 378

Schneekoppe GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges 21.09.2016 11:30 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad hoc-Mitteilung Schneekoppe: Störung behoben - Zinszahlung erfolgt heute Buchholz, 21.09.2016. Am 20.09.2016 informierte die Geschäftsleitung der Schneekoppe darüber, dass es aufgrund technischer Störungen zwischen der zentralen Datenbank des deutschen Börsenwesens "Wertpapiermitteilungen" und der Clearingstelle Clearstream zu einer Verzögerung der Zinszahlung kommen wird. Diese Störungen wurden behoben, so dass die Zinszahlung heute erfolgen wird. Die Schneekoppe GmbH vermarktet seit fast 90 Jahren Naturkost Produkte in über 35 Ländern und zählt zu einer der bekanntesten Deutschen Traditionsmarken. 21.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: Schneekoppe GmbH Schützenstr. 31a 21244 Buchholz Deutschland Telefon: Fax: E-Mail: Internet: www.schneekoppe.com ISIN: DE000A1EWHX9 WKN: A1EWHX Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News