Ad hoc: MEDIQON Group AG: Hauptversammlung soll über Barkapitalerhöhung beschließen

Freitag, 21.08.2020 17:55 von DGAP - Aufrufe: 1080

DGAP-Ad-hoc: MEDIQON Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung MEDIQON Group AG: Hauptversammlung soll über Barkapitalerhöhung beschließen 21.08.2020 / 17:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Vorstand und Aufsichtsrat der MEDIQON Group AG (ISIN DE0006618309) haben am heutigen Tage beschlossen, der nächsten Hauptversammlung vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 6.666.372,00 Euro auf bis zu 9.999.558,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 6.666.372 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von je 1,00 Euro gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Hauptversammlung, die hierüber beschließen soll, wird voraussichtlich im vierten Quartal 2020 stattfinden.

Gemäß dem Beschlussvorschlag, der mit der Einladung zur Hauptversammlung voraussichtlich Anfang September dieses Jahres im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, soll den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht gemäß § 186 Absatz (5) AktG als mittelbares Bezugsrecht im Bezugsverhältnis von 1:2 gewährt werden. Der Bezugspreis für die neuen Aktien und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe sollen vom Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats im Zuge der Durchführung der Kapitalerhöhung festgelegt werden. Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene neue Aktien sollen zum gleichen Bezugspreis institutionellen Anlegern im Wege einer Privatplatzierung angeboten werden. Für die Durchführung der Kapitalerhöhung soll eine Frist von sechs Monaten nach Hauptversammlungsbeschluss vorgesehen werden.

Wenn die Hauptversammlung dem Beschlussvorschlag zustimmt, wird die Gesellschaft zur Durchführung der Kapitalerhöhung vor dem Beginn des öffentlichen Angebots der neuen Aktien einen Wertpapierprospekt veröffentlichen. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen frei übertragbar und mindestens im Freiverkehr handelbar sein. Die im Rahmen einer möglichen Barkapitalerhöhung zugeführten Mittel sollen voraussichtlich dem Wachstum der Tochterunternehmen sowie der Optimierung der Kapitalstruktur dienen.


21.08.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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1121909  21.08.2020 CET/CEST

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