Ad hoc: Enerxy AG: Abstimmung über die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft

Dienstag, 09.12.2014 11:20 von DGAP - Aufrufe: 619

Enerxy AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung 09.12.2014 11:15 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Auf der heutigen Hauptversammlung der Enerxy AG ist unter anderem eine Beschlussfassung über die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft vorgesehen. Da sich die Gesellschaft mit hohen möglichen Steuerverbindlichkeiten konfrontiert sieht, mussten große Teile des Anlagevermögens bereits veräußert bzw. abgetreten werden. In diesem Zusammenhang hat der Hauptaktionär signalisiert, dass er keine weiteren finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stellen wird. Im Zuge der vorgeschlagenen Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft sollen die verbleibenden Vermögensgegenstände verwertet, und die Verbindlichkeiten beglichen werden. Das nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft wird nach Maßgabe des Aktiengesetzes unter die Aktionäre verteilt. Voraussichtlich wird das zu verteilende Vermögen sehr gering sein, die Gesellschaft rechnet mit ca. 0,10 EUR pro Aktie. Dies wäre möglich unter der Voraussetzung einer Verständigung mit dem Finanzamt sowie der planmäßigen Abwicklung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Eventuelle Verzögerungen bei der Abwicklung könnten den zu verteilenden Betrag weiter reduzieren. Vorstand und Aufsichtsrat der Enerxy AG empfehlen der Hauptversammlung die Annahme des Beschlussvorschlags. Karlsruhe, 9. Dezember 2014 Enerxy AG 09.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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