Jahrelang kämpfte der Chef der Autovermietung Sixt juristisch gegen den Rundfunkbeitrag. Nun ist er vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Eigentlich ist Erich Sixt, 74, durch und durch pragmatisch. Immer wieder wird er gefragt, welches seine liebste Automarke sei. Die Antwort ist stets dieselbe: Diejenige, die sich am besten vermieten lässt. Mercedes oder Mitsubishi (Mitsubishi Aktie), egal, solange der Kunde zahlt.Das heißt nicht, dass der Chef und Großaktionär des Autovermieters Sixt alle Widrigkeiten im Leben hinnimmt. „Wenn ihn etwas nervt, dann nervt ihn das“, sagt ein Vertrauter. Und weil er mitunter ein Sturschädel ist, führte Sixt acht Jahre lang einen Feldzug gegen den Rundfunkbeitrag.Ein paar Millionen Euro, mehr sind es nicht, die er für die Empfangsgeräte in seinen Verleihstationen und der Mietwagenflotte in Deutschland zahlen muss. Für einen Konzern mit einem Umsatz von 2,6 Milliarden Euro eine verschmerzbare Summe. Sixt findet aber, dass Bürger und Unternehmen durch die Abgabe zu stark belastet werden und den Rundfunkanstalten erhebliche Mehreinnahmen zufließen. Der Unternehmer klagte durch alle Instanzen. An diesem Mittwoch musste sich Sixt geschlagen geben. Das Bundesverfassungsgericht entschied: Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend verfassungskonform. Sixt teilte mit, er bedauere die Entscheidung.Es ist nicht der erste Marathonprozess, den Sixt führt. 1999 hatte Sixt nach dem Rücktritt Oskar Lafontaines als Bundesfinanzminister eine Anzeige geschaltet, auf der das Kabinett zu sehen war. Das Foto Lafontaines war durchgestrichen. „Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit“, lautete der Werbespruch dazu. Lafontaine klagte, bekam in den ersten Instanzen recht. Sixt prozessierte, bis der Bundesgerichtshof nach sieben Jahren Lafontaines Klage in letzter Instanz abwies.Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.