DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 20.08.2018 / 11:39 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 105. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 6. August 2018 bis einschließlich 12. August 2018 wurden keine Aktien erworben. Im Zeitraum vom 13. August 2018 bis einschließlich 19. August 2018 wurden insgesamt Stück 10.144 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 2. Februar 2016 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 2. Februar 2016 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 2. Februar 2016 bis einschließlich 19. August 2018 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 20.031.489 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). München, 20. August 2018 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand 20.08.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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