Das Lenkrad eines Nissan mit dem Logo der Marke.
Freitag, 18.01.2019 10:22 von | Aufrufe: 277

ROUNDUP/Nissan/Mitsubishi: Ghosn kassierte Millionen von Tochterfirma

Das Lenkrad eines Nissan mit dem Logo der Marke. pixabay.com

TOKIO (dpa-AFX) - Der in Untersuchungshaft sitzende Ex-Verwaltungsratchef von Nissan und Mitsubishi, Carlos Ghosn, soll unerlaubt Millionenbeträge von einer niederländischen Tochterfirma kassiert haben. Ghosn habe von dem niederländischen Gemeinschaftsunternehmen Nissan-Mitsubishi B.V. (NMBV) ohne vorgeschriebene Absprache mit den beiden anderen Vorstandsmitgliedern, Nissan-Chef Hiroto Saikawa und Mitsubishi (Mitsubishi Aktie) Motors-Chef Osamu Masuko, rund 7,8 Millionen Euro Entschädigung erhalten. Das sei das Ergebnis einer gemeinsamen internen Prüfung, wie beide Renault -Partner am Freitag bekanntgaben. "Anderes verdächtiges, illegales Verhalten" habe man nicht feststellen können, erklärte Mitsubishi Motors (Mitsubishi Motors Aktie) in seiner Mitteilung.

Der 64-jährige Ghosn, der einst Nissan vor der nahen Pleite gerettet und zusammen mit Renault (Renault Aktie) und Mitsubishi eine mächtige internationale Autoallianz geschmiedet hatte, war am 19. November in Tokio zusammen mit seiner früheren rechten Hand Greg Kelly wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Zudem soll er laut Staatsanwaltschaft private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Während Kelly kürzlich auf Kaution frei kam, sitzt Ghosn nach zwei Monaten weiter in Untersuchungshaft. Nur wenige Tage nach seiner Festnahme hatten ihn Nissan und Mitsubishi als Verwaltungsratschef gefeuert. Ghosn hat vor Gericht jegliches Fehlverhalten abgestritten.

Die niederländische Tochter war 2017 gegründet worden, um die Synergieeffekte der Allianz (Allianz Aktie) von Nissan und Mitsubishi zu stärken. Zu diesem Zweck hätten beide Konzerne rund 15,6 Millionen Euro an die Tochter gezahlt. Ghosn habe von dem Geld "illegal zwischen April und November vergangenen Jahres etwa 7,82 Millionen Euro kassiert, erklärte Mitsubishi. Basis hierfür soll eine zwischen Ghosn und einer unberechtigten Person getroffene Beschäftigungsvereinbarung für Ghosn als Direktor der Tochter gewesen sein. Ghosn und einige für Nissan arbeitende Manager hätten entsprechende Anweisungen erteilt. Die Direktoren Saikawa und Masuko hätten keine Entschädigungen erhalten.

Eine Anklage wegen der neuen Anschuldigungen gibt es bislang nicht. Unterdessen hat Ghosns Anwalt erneut bei Gericht einen Antrag auf Freilassung auf Kaution eingereicht. Das Gericht hatte Ghosn schon zuvor eine Entlassung aus dem Gefängnis verweigert, einen Einspruch dagegen lehnte das Bezirksgericht erst am Donnerstag ab. Bis zu einem Prozess könnten Monate vergehen. Einen Termin gibt es nicht. Dass Ghosn zuvor auf Kaution freikommt, gilt als wenig wahrscheinlich.

Bei Renault ist Ghosn indes offiziell noch Konzernchef. Doch nun bereitet sich auch Renault auf einen Führungswechsel vor. Gesucht werde die "beste Lösung für die künftige Führung der Gruppe", teilte der amtierende Renault-Verwaltungsratschef Philippe Lagayette am Donnerstag mit. Er nannte dabei den Namen Ghosns nicht explizit./ln/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Renault
VM9YT0
Ask: 1,26
Hebel: 19,38
mit starkem Hebel
Zum Produkt
VV7SCV
Ask: 1,80
Hebel: 5,04
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM9YT0,VV7SCV,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

3,288
-0,38%
Nissan Motor Realtime-Chart
48,56
+0,85%
Renault Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Renault Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News