"...Das wäre zwar krass widerrechtlich, aber er weiß, was den beteiligten Institutionen und Kanzleien so alles einfällt...."
Nein, das ist gängige Praxis im M&A Business. Relevant ist ausschl. das Meldepflichtige Schwellen nicht überschritten werden. Das ist eine Win-Win-Situation für den Aufkäufer, weil der Verkäufer von z.B. 2,98 % einen Paketzuschlag erhält und der Käufer lautlos bis zum Tag X Anteile einsammeln kann. Allerdings wird sich jeder Verkäufer - losgelöst von einem Paketzuschlag - am durchschnittlichen ex post Kurs respektive dem offiziellen Angebot des potentiellen Käufers orientieren. Dennoch wird der Deal wohl nicht in Gänze ohne die Kleinanleger über den Tisch gehen können.
Womit jedem klar sein sollte, warum der Kurs z.Zt. immer wieder gedrückt wird......
P.S.: In der Vergangenheit wurde hier gepostet, dass die Bekanntgabe der Übernahmeabsicht zum richtigen Zeitpunkt erfolgt ist, da das II. Quartal i.d.R. eher zu den Schwächeren zählt. Wenn dem so ist, sollte wohl auch klar sein, dass - allen Schreiberlingen zum Trotz - der faire Wert deutlichst über 41 liegen dürfte.