neuen Merger. die vorherigen News bez "Ultra-Upload2 waren auch schon sehr vielversprechend ohne den Merger...
By the wy: Sollte hier noch die Meldung um die Ecke kommen, dass das Verfahren bez. des Finanzamtes eingestellt wird, siehst Du die 2€ von oben...
Eine entsprechende Andeutung wurde jedenfalls im Jahresbericht gemacht...
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Am 27.03.2019 fand eine Besprechung bei der Finanzverwaltung in Koblenz statt.
Ergebnis der Besprechung soll sein, dass die Gesellschaft aus der Umsatzsteuerpflicht entlassen
wird.
Bereits von der Gesellschaft geleistete Zahlungen, werden für die Umsatzsteuerpflicht des Hauptauftraggebers
verwand.
Die sich daraus ergebende bilanzielle Konsequenz ist die, das die Gesellschaft diese mit Verbindlichkeiten
gegen den Hauptauftraggeber erfolgsneutral aufrechnet.
Es wurde die Sach- und Rechtslage durch die Vertreter beider Parteien (TCU und Finanzamt
Koblenz) erörtert.
Seitens der Finanzverwaltung wurde eine "tatsächliche Verständigung" angeboten.
Diese soll mit dem wesentlichen Inhalt erfolgen, dass für den Hauptkunden der Gesellschaft ein
Empfangsbevollmächtigter bestellt werde, damit an diesen Umsatzsteuerbescheide zugestellt werden
können. Des Weiteren habe eine Abtretung der seitens der TCU geleisteten Sicherheitsleistungen
i.H.v. TEUR 650 an die Finanzverwaltung zu erfolgen, die Untätigkeitsklage gegen die Finanzverwaltung
soll dabei von der Gesellschaft zurückgenommen werden.
Leseexemplar - Rechtsverbindlich ist auschießlich das ausgefertigte und gebundene Testatsexemplar.
Seite 8
Darüber hinaus wird eine Umsatzsteuerpflicht für die TCU nicht mehr angenommen, da der
Hauptkunde ab dem Jahr 2005 als Steuerpflichtiger festgestellt werde.
Die tatsächliche Verständigung wird durch das Finanzamt als Entwurf ausgearbeitet.
Bei den Zahlungen der Beträge i. H. v. TEUR 500 und TEUR 150 handelt es sich rechtlich um eine
Sicherheitsleistung und nicht um eine geschuldete Umsatzsteuer der Gesellschaft.
Des Weiteren ist durch die Finanzverwaltung eine Umsatzsteuerpflicht für 2017, im Gegensatz zu
den Vorjahren 2011 bis 2016, nicht mehr veranlagt worden.
Die Umsatzsteuer-Veranlagungen stehten generell unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Eine
Veränderung in der Veranlagung gegenüber den Vorjahren liegt vor. Rechtsmittel gegen die
Veranlagungen der Jahre 2011 bis 2016 sind anhängig.
Am 26. April 2019 findet eine weitere Besprechung statt, bei der die Unterzeichnung der tatsächlichen
Verständigung stattfindet.
Damit wäre das Verfahren gegen die TCU ohne Auswirkungen erledigt....
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https://www.telecontrol.de/downloads/TCU_JA2018.pdf
Seite 20 bis 21 von 40 im PDF-Dokument, startend im letzten Absatz auf Seite 20 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag"