Studio Babelsberg AG: Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG beschließt alle Tagesordnungspunkte

Freitag, 03.07.2015 15:40 von DGAP - Aufrufe: 128

DGAP-News: Studio Babelsberg AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Jahresergebnis Studio Babelsberg AG: Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG beschließt alle Tagesordnungspunkte 03.07.2015 / 15:37
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Auf der heutigen Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG haben die Aktionärinnen und Aktionäre allen Tagesordnungspunkten mehrheitlich zugestimmt. Hierzu gehörten die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014, die Wahl von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, als Abschlussprüfer sowie die Wiederwahl der Aufsichtsratsmitglieder für eine weitere Amtszeit. Im Vorfeld der Abstimmung berichtete der Vorstand über das Geschäftsjahr 2014 und stellte die Ergebnisse vor. Die Studio Babelsberg Gruppe hat das Geschäftsjahr 2014 mit einem Verlust in Höhe von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: Gewinn 0,8 Mio. Euro) abgeschlossen. Ursächlich für das negative Ergebnis sind die geringe Auslastung der Kernaktivität Studiovermietung sowie der Wegfall von zwei internationalen Filmproduktionen, mit denen das Unternehmen in Verhandlungen war, aufgrund der unsicheren Förderrahmenbedingungen in Deutschland. Der Gesamtumsatz der Studio Babelsberg Gruppe verringerte sich gegenüber 2013 von 81,9 Mio. Euro auf 62,5 Mio. Euro. Die Gesamtleistung des Konzerns reduzierte sich von 75,1 Mio. Euro auf 54,9 Mio. Euro. Die Studio Babelsberg AG schüttet für 2014 keine Dividende aus. Trotz des Verlustes in 2014 weist der Studio Babelsberg Konzern zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 ein Eigenkapital in Höhe von 24,7 Mio. Euro aus. Die Eigenkapitalquote im Konzern liegt bei 63 Prozent, auf AG-Ebene bei 86 Prozent. Für das laufende Geschäftsjahr prognostizierte der Vorstand ein zumindest ausgeglichenes Ergebnis. Der Geschäftsbericht 2014, die Tagesordnung und die Abstimmungsergebnisse stehen im Internet unter www.studiobabelsberg.com/ir zur Verfügung.
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