Maas stellt sozialen Netzwerken Ultimatum

Montag, 26.09.2016 12:40 von Handelsblatt - Aufrufe: 139

Soziale Netzwerke tun sich immer noch schwer mit dem Löschen von Hass-Postings. Die Grünen fordern deshalb ein hartes Durchgreifen. Justizminister Maas will den Internetunternehmen noch eine letzte Chance geben.

In der Debatte über den Umgang mit Hasskommentaren im Internet verstärkt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Druck auf Google (Alphabet A Aktie), Facebook (Facebook Aktie) und Twitter. Falls die Unternehmen bis Anfang kommenden Jahres keine Fortschritte dabei machen, die ihnen gemeldeten und nach deutschem Recht strafbaren Beiträge innerhalb von 24 Stunden zu löschen, „sollten wir darüber nachdenken, ob wir die rechtliche Verantwortung derjenigen stärken müssen, die die Verbreitung dieser Hass-Kommentare technisch ermöglichen und dulden“, sagte Maas bei einer vorläufigen Bilanz zu Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet in Berlin.

Ein sogenannter Monitoring-Prozess von „jugendschutz.net“ zur Überprüfung der Zusagen der sozialen Netzwerke laufe noch bis März nächsten Jahres. „Ich erwarte, dass es bis dahin weitere deutliche Verbesserungen bei der Löschung von strafbaren Hass-Postings gibt“, betonte Maas. Die zahlreichen Gespräche mit den Unternehmen in Rahmen der von ihm initiierten „Tasko Force“ hätten sich zwar gelohnt. Die Lage sei besser geworden, aber, so Maas, „sie ist noch lange nicht gut“. Daher müsse der Druck auf die Unternehmen aufrechterhalten werden.

Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Hasskriminalität über das Internet hatte Maas im September 2015 die Bildung einer „Task Force“ zum „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ gebildet. Mit dabei: Internetanbieter (Google mit der Videoplattform „Youtube“ sowie Facebook und Twitter), zivilgesellschaftliche Organisationen und Einrichtungen der Medienkontrolle. Vereinbart wurden konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassinhalten im Internet. Die Unternehmen haben demnach zugesagt, die ihnen gemeldeten und nach deutschem Recht strafbaren Beiträge innerhalb von 24 Stunden zu löschen.

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