Heimarbeitsplätze sind beliebt. Aber können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter aus dem Home Office problemlos zurück ins Büro beordern? Arbeitsrechtsexpertin Cornelia Marquardt von Norton Rose Fulbright über die Grenzen des „Heimholens“.
Am Home Office scheiden sich seit jeher die Geister. Die einen fürchten den Kontrollverlust, das Ende von Teamgeist und Kommunikation. Die anderen schätzen die bessere Work-Life-Balance, den Zugewinn an Freiheit und Flexibilität. Nach einer Welle der Auslagerung von Arbeitsplätzen in die Privatwohnungen von Arbeitnehmern sorgen nun zunehmend Meldungen zur geplanten Streichung von Home Office-Arbeitsplätzen, wie zuletzt bei IBM (IBM Aktie), für Diskussionsstoff.Arbeitnehmer befürchten den Verlust ihrer zeitlichen und räumlichen Unabhängigkeit und bangen etwa um die künftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Arbeitgeber sehen demgegenüber vielfach Vorteile darin, das Team vollständig vor Ort im Büro zu haben. Argumentiert wird insoweit zum Beispiel mit einem Kreativitätsverlust bei Home Office-Mitarbeitern, denen mangels tatsächlicher Teamarbeit die Gelegenheit zu spontanem Austausch und Brainstorming fehle.In Deutschland haben Arbeitgeber aber einige Hürden zu überwinden, wenn sie Mitarbeiter aus dem Home Office zurück in den Betrieb holen möchten. Ob eine Arbeit von zu Hause aus beendet werden kann, hängt vor allem davon ab, wie die Heimarbeit ursprünglich eingeführt wurde.Rückruf muss konkret begründet werdenOft liegt dem Home Office eine einzelvertragliche Vereinbarung mit dem betroffenen Arbeitnehmer zugrunde. In diesem Fall richtet sich dessen Auflösung nach den dafür sinnvollerweise bereits zu Beginn der Heimtätigkeit vereinbarten Regelungen. Fehlen solche vertraglichen Grundlagen und wurde das Home Office als Arbeitsort fest vereinbart, ist eine Änderungskündigung erforderlich, um den Mitarbeiter gegen seinen Willen in die Büros des Arbeitgebers zurückzuholen.Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.