EU-Kommission will Atomkraft und Erdgas als nachhaltig einstufen: Atomkraft, jein Danke!

Donnerstag, 27.01.2022 14:20 von FondsDiscount - Aufrufe: 192

Der Vorschlag zur EU-Taxonomie trifft in Europa auf ein geteiltes Echo. Anleger können Atomkraft weiterhin aus ihrem Portfolio ausschließen.

Atomkraft als Übergangslösung


Silvester 2021 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Ergänzung der EU-Taxonomie vor. „Die EU-Taxonomie listet Arten der Energieerzeugung auf, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sich in Richtung Klimaneutralität zu bewegen“, erklärt die EU-Kommission auf ihrer Homepage. Der neueste Vorschlag sieht vor, dass Investitionen in Atomkraft und Erdgas „unter klaren und strengen Bedingungen“ mit der Taxonomie vereinbar seien oder kurz gesagt: als nachhaltig eingestuft werden. Die Bedingungen seien erfüllt, wenn die Kraftwerke den neuesten Standards entsprächen und eine Lösung für die Endlagerung des Atommülls bis 2050 vorgelegt würde, so berichtet n-tv. Die Änderung soll es den Mitgliedsstaaten erleichtern, die Klimaneutralität innerhalb von 30 Jahren zu erreichen. Ob der Vorschlag angenommen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Als Erstes wird eine Konsultation von Sachverständigen der Mitgliedsstaaten durchgeführt. Der Plan ist, dass die Kommission den Vorschlag noch im Januar 2022 nach der Konsultation annimmt. Anschließend haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament vier Monate Zeit, um den Sachverhalt zu prüfen und eventuell Einwände zu erheben. Diese Frist kann von beiden Stellen um zwei Monate verlängert werden. Um Einwände erheben zu können, braucht der Rat mindestens 20 Mitgliedsstaaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung entsprechen. Im Parlament müssen es mindestens 353 Mitglieder sein. Werden keine Einwände erhoben, tritt die Änderung in Kraft. Allgemein wird angenommen, dass die Mehrheiten nicht erreicht werden und die Taxonomie umgesetzt wird.



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