Zulassungsfolgepflichten: Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Dienstag, 02.01.2018 12:30 von DGAP - Aufrufe: 420

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Rocket Internet SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 9. Zwischenmeldung Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 02.01.2018 / 12:28 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 9. Zwischenmeldung

Die Rocket Internet SE hat im Zeitraum vom 27. Dezember 2017 bis einschließlich 29. Dezember 2017 insgesamt 7.129 Stückaktien der Rocket Internet SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 14. August 2017 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 14. August 2017 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 27. Dezember 2017 bis einschließlich 29. Dezember 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Aggregiertes Volumen Gewichteter
Durchschnittskurs (EUR)
27. Dezember 2017 EUR 14.952,00 21,0000
28. Dezember 2017 EUR 50.964,15 20,9729
29. Dezember 2017 EUR 84.668,81 20,9732

Summe EUR 150.584,96 20,9820

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 14. August 2017 bis einschließlich 29. Dezember 2017 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 1.039.658 Stückaktien.

Der Erwerb der Stückaktien der Rocket Internet SE erfolgte durch ein von der Rocket Internet SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https:// www.rocket-internet.com/investors/share-buy-back-2017 abrufbar.

Berlin, 02. Januar 2018

Rocket Internet SE Der Vorstand


02.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rocket Internet SE
Charlottenstrasse 4
10969 Berlin
Deutschland
Internet: www.rocket-internet.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

642433  02.01.2018 

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