Zulassungsfolgepflichten: PINGUIN HAUSTECHNIK AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Donnerstag, 03.12.2015 16:30 von DGAP - Aufrufe: 120

PINGUIN HAUSTECHNIK AG / Herkunftsstaat 03.12.2015 16:28 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die PINGUIN HAUSTECHNIK AG gibt gem. § 2c WpHG bekannt, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist. 03.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: PINGUIN HAUSTECHNIK AG Chlodwigplatz 20 52351 Düren Deutschland Internet: Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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