Zulassungsfolgepflichten: DekaBank Deutsche Girozentrale: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Montag, 03.11.2014 16:30 von DGAP - Aufrufe: 45

DekaBank Deutsche Girozentrale / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 03.11.2014 16:26 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die DekaBank Deutsche Girozentrale hat folgende Anleihen begeben: EUR 15 Mio./ DekaBank Inhaberschuldverschreibung 10/2023 / Serie 7320 / ISIN DE000DK0B7C7 / Valuta 30.10.2014 EUR 10 Mio./ DekaBank Inhaberschuldverschreibung 11/2022 / Serie 7321 / ISIN DE000DK0B7L8 / Valuta 04.11.2014 EUR 25 Mio./ DekaBank Inhaberschuldverschreibung 11/2029 / Serie 7322 / ISIN DE000DK0B7M6 / Valuta 05.11.2014 03.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Deutschland Internet: www.dekabank.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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