BENTONVILLE (dpa-AFX) - Um den Anschluss an Internetschwergewicht Amazon (Amazon Aktie)
Los gehen soll es bereits im September. Hunderttausende Artikel könnten so bestellt werden, heißt es. Geliefert werden sie über den Lieferdienst von Google (Alphabet A Aktie). Ab dem kommenden Jahr soll das Angebot dann auch auf frische Lebensmittel ausgeweitet werden. Kunden sollen zudem die Wahl haben, ihre Bestellung mitunter gegen einen Preisnachlass selbst in einer der über 4700 Wal-Mart-Filialen in den USA abzuholen.
Die Lebensmittelbranche spürt den Druck von Amazon. Die angekündigte Übernahme der US-Biosupermarktkette Whole Foods im Juni galt vielen als Warnschuss. Der E-Commerce spielt im Lebensmitteleinzelhandel bislang nur eine kleine Rolle, da die meisten Verbraucher noch immer lieber im Laden einkaufen und auch die Belieferung von Lebensmitteln die Händler vor Herausforderungen stellt. Experten gehen davon aus, dass über kurz oder lang aber auch in diesem Segment die Grenzen zwischen on- und offline immer durchlässiger werden und viele Läden zusätzlich eine Funktion als Versandzentrum für den Online-Handel erhalten.
Aber auch Google steht mit Amazon in permanenten Wettstreit. Mit seinem Google Home-Lautsprecher hinkt der Konzern dem Konkurrenzprodukt von Amazon hinterher. Zudem erhofft sich Google für seine Shoppingplattform Google Express einen Schub, über die Partnerfirmen ihre Produkte verkaufen und auf die auch Wal-Mart-Kunden zugreifen können./she/mne/fbr
Kurzfristig positionieren in Alphabet C | ||
VM4U03
| Ask: 4,10 | Hebel: 20,97 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VU668B
| Ask: 5,60 | Hebel: 5,35 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.