WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der Aufsichtsrat des Autobauers Volkswagen (VW Aktie)
Die Entlastung des Vorstands ist normalerweise ein standardmäßiger Vorgang bei der jährlichen Hauptversammlung eines Unternehmens. Mit ihr bestätigen die Eigentümer, dass der Vorstand seine Arbeit ordnungsgemäß gemacht hat. Die diesjährige VW-Hauptversammlung ist für den 10. Mai geplant.
Volkswagen weist in seiner Erklärung darauf hin, "dass mit der vorgeschlagenen Entlastung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen einzelne Personen verbunden ist." Entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten prüfe der Aufsichtsrat seit Bekanntwerden des Abgasskandals, ob er verpflichtet sei, Schadensersatzansprüche gegen einzelne Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Diese Prüfung dauere derzeit noch an./tos/stb
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