In einer Pressemitteilung vom Donnerstag gab der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bekannt, beim Verwaltungsgericht Schleswig eine einstweilige Anordnung für ein Verkaufsverbot von Diesel-Autos beantragt zu haben. Rechtliche Schritte seien zur „Dringlichkeit der Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen“ notwendig geworden, begründete der Naturschutzbund das Vorgehen auf seiner Internetpräsenz.
Die Stickoxide in den Abgasen von Diesel-Motoren führten der Organisation zufolge jährlich zu „etwa 10.600 vorzeitigen Todesfällen“ infolge von Atemwegserkrankungen. Seit dem Abgasskandal, so heißt es in der Mitteilung, seien 1,8 Millionen Diesel-Fahrzeuge verkauft worden – obwohl diese die Grenzwerte für den Ausstoß von Stickoxiden nicht einhalten würden. Eine im November an das Flensburger Kraftfahrtbundesamt (KBA) herangetragene Forderung nach einem Verkaufsstopp sei im Sande verlaufen, weshalb man nun vor das Verwaltungsgericht gezogen sei.
Der Abgasskandal und die Diskussionen über Fahr- und Verkaufsverbote hatten sich zuletzt deutlich auf die Autoverkäufe in Deutschland ausgewirkt. Wie das Kraftfahrtbundesamt zu Beginn des Monats mitgeteilt hatte, war der Absatz von Dieselfahrzeugen im Februar um 10,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken. Die meisten verkauften Neuwagen sind inzwischen Benziner – vor einigen Jahren noch bildeten Diesel-Fahrzeuge das Gros der abgesetzten Autos. Vertreter der Auto-Industrie wollen unterdessen am Diesel-Antrieb festhalten: Volkswagen-Chef Matthias Müller hatte laut Medienberichten in der vergangenen Woche am Konzernsitz bekannt gegeben, das durch den Abgasskandal angekratzte Image des Diesels verbessern zu wollen. Derzeit spreche man mit Mitbewerbern über die Möglichkeiten, Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 so umzurüsten, dass diese die strengste Abgasnorm Euro 6 erfüllen könnten.
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