Die Flagge der USA.
Montag, 14.11.2016 16:37 von | Aufrufe: 233

US-Modekette American Apparel meldet erneut Insolvenz an

Die Flagge der USA. pixabay.com

LOS ANGELES/DELAWARE (dpa-AFX) - Die einstige Trend-Marke American Apparel steht schon wieder vor der Pleite. Die angeschlagene US-Modekette beantragte am Montag Gläubigerschutz bei einem Insolvenzgericht im US-Bundesstaat Delaware. Den letzten solchen Antrag hatte die Firma erst im Oktober 2015 mit Unterstützung ihrer wichtigsten Kreditgeber gestellt.

American Apparel, dessen schlichte T-Shirts und Leggings einmal Verkaufsschlager bei jüngeren und trendbewussten Kunden waren, kämpft schon seit längerem mit schleppenden Geschäften. Zudem leidet das Unternehmen unter einer Dauerfehde mit dem exzentrischen Ex-Chef Dov Charney. Der Firmengründer war 2014 im Zuge diverser Skandale geschasst worden und hatte American Apparel mit Klagen überzogen.

Parallel zum Insolvenzantrag gabe die kanadische Bekleidungsfirma Gildan Activewear zu Wochenbeginn bekannt, eine Grundsatzeinigung über den Kauf der Markenrechte und bestimmter anderer Vermögenswerte von American Apparel erzielt zu haben. Die Kanadier wollen nach eigenen Angaben 66 Millionen Dollar (Dollarkurs) (61 Mio Euro) zahlen.

Allerdings könnte das zuständige Insolvenzgericht eine Versteigerung des Firmenvermögens von American Apparel anordnen. Dann könnte der Kaufpreis durch Gebote anderer Interessenten steigen. Im Insolvenzantrag gibt American Apparel Vermögenswerte zwischen 100 und 500 Millionen Dollar an. Gildan hat jedoch kein Interesse an den Filialen der Kette./hbr/DP/stw


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News