Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012

Freitag, 13.07.2012 13:35 von DGAP - Aufrufe: 387

DGAP-News: Studio Babelsberg AG / Schlagwort(e): Delisting Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012 13.07.2012 / 13:33
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Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012 Potsdam-Babelsberg, 13. Juli 2012 - Die Deutsche Börse AG hat am 6. Februar 2012 sowie ergänzend am 5. April 2012 bekanntgegeben, dass der First Quotation Board als Teilsegment des Freiverkehrs (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15. Dezember 2012 geschlossen wird. Infolgedessen endet die Einbeziehung der Aktien der Studio Babelsberg AG in den Handel im Open Market zum 15. Dezember 2012. Somit können in Folge dieser Entscheidung der Deutschen Börse AG die Aktien der Studio Babelsberg AG noch bis zum 15.12.2012 über die Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Dies gilt aller Voraussicht nach auch für alle weiteren deutschen Börsen, an denen die Aktien der Studio Babelsberg AG als Zweitnotiz gehandelt werden. Es bestünde zwar für die Studio Babelsberg AG die Möglichkeit, einen Antrag auf Einbeziehung der Aktien in den Entry Standard im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse oder auf Erstnotierung an einer anderen deutschen Börse zu stellen. Der Vorstand der Studio Babelsberg AG hat aber nach eingehender Erörterung und intensiver Prüfung dieser Frage beschlossen, keinen entsprechenden Antrag zu stellen. Die damit zusammenhängenden zusätzlichen Kosten (zum Beispiel Notwendigkeit der Erstellung eines neuen Wertpapierprospekts und Halbjahresberichterstattung) und der Aufwand für die daraus erwachsenden Folgepflichten würden einen solchen Antrag nicht rechtfertigen. Nach Rücksprache mit den die Studio Babelsberg AG beratenden Rechtsanwälten ergeben sich auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2012 über die Verfassungsbeschwerden in Sachen 'Delisting' keine dieser Entscheidung entgegenstehenden Aspekte. Kontakt Studio Babelsberg AG Eike Wolf Leitung Unternehmenskommunikation/ Unternehmenssprecher Head of Corporate Communications & Publicity Fon: +49 331-721 21 31 | Fax: +49 331-721 21 35 E-Mail: eike.wolf@studiobabelsberg.com Ende der Corporate News
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