Eine Kuh auf der Weide (Symbolbild).
Donnerstag, 03.11.2016 10:48 von | Aufrufe: 169

Strafnorm zur Kennzeichnung von Rindfleisch verfassungswidrig

Eine Kuh auf der Weide (Symbolbild). pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Unzureichende Kennzeichnung von frischem Rindfleisch ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bis auf weiteres nicht strafbar. Die Karlsruher Richter erklärten in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung eine bislang gültige Strafvorschrift für nichtig. Die Norm sei zu unbestimmt, weil sie es dem zuständigen Bundesministerium überlasse, festzulegen, welches Verhalten genau strafbar ist. Aus Gründen der Gewaltenteilung dürfe ein Ministerium Gesetze aber nur konkretisieren. (Az. 2 BvL 1/15)

Die strengen Regeln zur Kennzeichnung von rohem Rindfleisch waren nach der BSE-Krise EU-weit eingeführt worden. Deutschland legte dafür eine Verordnung fest, wonach etwa angegeben werden muss, wo das Rind geboren, gemästet und geschlachtet worden ist. Ein Berliner Dönerhersteller, der sich nicht daran gehalten und mehrere Kilogramm frischen Rindfleischs nicht oder nur unzureichend etikettiert hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 25 000 Euro verurteilt. Das Berufungsgericht hatte daran allerdings verfassungsrechtliche Zweifel und legte die Sache den Karlsruher Richtern vor.

Anders als erwartet nahmen die den Fall nicht zum Anlass, sich dazu zu äußern, ob das Strafrecht für solche Verstöße überhaupt das adäquate Mittel ist. Im Rahmen einer Anhörung von Verbänden warfen hatten sie die Frage aufgeworfen, ob ein Bußgeld nicht ausreichen müsse. Zumal das Gesetz sogar soweit geht, eine Freiheitsstrafe anzudrohen./cko/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News