Stimmrechtsanteile: VBH Holding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Donnerstag, 23.07.2015 18:05 von DGAP - Aufrufe: 274

VBH Holding Aktiengesellschaft 23.07.2015 18:00 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mit Telefaxschreiben vom 1. Juli 2015 hat uns die Ascalon Holding GmbH sowie Herrn Victor Trenev gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30. Juni 2015 die Schwellen von 30 %, 50 % und 75% überschritten hat. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele wurde uns am 20. Juli 2015 von Herrn Victor Trenev, Russland und der Ascalon Holding GmbH, Wien, Österreich gemäß § 27a Abs. (1) Satz 1, 3 WpHG mitgeteilt: 1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele. 2. Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH beabsichtigen innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. 3. Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung an der VBH Holding Aktiengesellschaft entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der VBH Holding Aktiengesellschaft an. 4. Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH unterstützen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, in der ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft am 31. Juli 2015 eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten mit anschließender Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlage ('Kapitalschnitt') zu beschließen. Die Einzelheiten des Kapitalschnitts ergeben sich aus der am 23. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft (dort unter TOP 5). Im Übrigen streben Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der VBH Holding Aktiengesellschaft, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und Dividendenpolitik, an. Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen Herr Victor Trenev und die Ascalon Holding GmbH gemäß §27 a Abs. 1 Satz 4 WPGH mit, dass es sich sowohl um Eigenmittel als auch um Darlehen handelt, welche die Ascalon Holding GmbH von Dritten erhält. Die Überschreitung der Schwellen von 30%, 50% und 75% beruht allerdings auf einer Zurechnung der Aktien des Herrn Wieland Frank, der Adwian OHG und der LISOMA Beteiligungs-GmbH an der VBH Holding Aktiengesellschaft gemäß § 22 Abs. (2) WpHG, so dass für die Überschreitung dieser Schwellen keine zusätzlichen Mittel gebraucht wurden. Mit Telefaxschreiben vom 30. Juni 2015 hat uns Herrn Wieland Frank, Wilnsdorf, gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30. Juni 2015 die Schwellen von 25 %, 30 %, 50 % und 75% überschritten hat. Ebenfalls hat uns die ADWIAN OHG, Kampen gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30. Juni 2015 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat. Betreffend der mit dem Erwerb der Stimmrechte von Herrn Frank bzw. der ADWIAN OHG verfolgten Ziele wurde uns am 22. Juli 2015 gemäß § 27a Abs. (1) Satz 1, 3 WpHG mitgeteilt: 1. Die Beteiligung dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern verfolgt das strategische Ziel der Sanierung der VBH Holding AG. 2. Herr Frank beabsichtigt, innerhalb von zwölf Monaten bei den im Rahmen der auf den 31. Juli 2015 terminierten Hauptversammlung zur Beschlussfassung anstehenden Kapitalmaßnahmen weitere Stimmrechte zu erwerben. Die ADWIAN OHG beabsichtigt innerhalb von zwölf Monaten keinen Erwerb weiterer Stimmrechte. Aufgrund der Beteiligung weiterer Aktionäre an dieser Kapitalmaßnahme wird er-wartet, dass die direkte Beteiligungsquote von Herrn Frank und der ADWIAN OHG dadurch insgesamt sinkt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der am 23. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft (dort unter TOP 5). 3. Herr Frank und die ADWIAN OHG streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der VBH Holding Aktiengesell-schaft an. 4. Herr Frank und die ADWIAN OHG unterstützen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in der ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft am 31. Juli 2015 eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten mit anschließender Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlage ('Kapitalschnitt') zu beschließen. Im Übrigen streben Herr Frank und die ADWIAN keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der VBH Holding Aktiengesellschaft, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und Dividendenpolitik, an. Die Überschreitung der genannten Schwellen beruht allein auf einer Zurechnung der jeweils gegenseitig gehaltenen Aktien sowie der Aktien der Ascalon Holding GmbH und der LISOMA Beteiligungs-GmbH an der VBH Holding Aktiengesellschaft gemäß § 22 Abs. (2) WpHG, aufgrund des Abschlusses einer Stimmbindungsvereinbarung, so dass keine Mittel für den Erwerb der Stimmrechte eingesetzt wurden. Der Abschluss der Stimmbindungsvereinbarung diente der Vorbereitung einer zwischenzeitlich erfolgten Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebots im Zusammenhang mit der Sanierung der VBH Holding AG. Mit Telefaxschreiben vom 30. Juni 2015 hat uns die LISOMA Beteiligungs-GmbH, Hamburg, gemäß §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft am 30. Juni 2015 die Schwellen von 25 %, 30 %, 50 % und 75% überschritten hat Betreffend der mit dem Erwerb der Stimmrechte der LISOMA Beteiligungs-GmbH verfolgten Ziele wurde uns am 22. Juli 2015 gemäß § 27a Abs. (1) Satz 1, 3 WpHG mitgeteilt: 1. Die Beteiligung dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern verfolgt das strategische Ziel der Sanierung der VBH Holding AG. 2. Die LISOMA Beteiligungs -GmbH beabsichtigt, innerhalb von zwölf Monaten bei den im Rahmen der auf den 31. Juli 2015 terminierten Hauptversammlung zur Beschlussfassung anstehenden Kapitalmaßnahmen weitere Stimmrechte zu erwerben. Die LISOMA Beteiligungs-GmbH beabsichtigt innerhalb von zwölf Monaten keinen Erwerb weiterer Stimmrechte. Aufgrund der Beteiligung weiterer Aktionäre an dieser Kapitalmaßnahme wird erwartet, dass die direkte Beteiligungsquote der LISOMA Beteiligungs-GmbH dadurch insgesamt sinkt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der am 23. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft (dort unter TOP 5). 3. Die LISOMA Beteiligungs-GmbH streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der VBH Holding Aktiengesellschaft an. 4. Die LISOMA Beteiligungs-GmbH unterstützt den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, in der ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft am 31. Juli 2015 eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten mit anschließender Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlage ('Kapitalschnitt') zu beschließen. Im Übrigen strebt die LISOMA Beteiligungs-GmbH keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der VBH Holding Aktiengesellschaft, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und Dividendenpolitik, an. Die Überschreitung der genannten Schwellen beruht allein auf einer Zurechnung der gehaltenen Aktien sowie der Aktien der Ascalon Holding GmbH, der ADWIAN OHG und Herrn Wieland Frank an der VBH Holding Aktiengesellschaft gemäß § 22 Abs. (2) WpHG, aufgrund des Abschlusses einer Stimmbindungsvereinbarung, so dass keine Mittel für den Erwerb der Stimmrechte eingesetzt wurden. Der Abschluss der Stimmbindungsvereinbarung diente der Vorbereitung einer zwischenzeitlich erfolgten Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebots im Zusammenhang mit der Sanierung der VBH Holding AG. 23.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: VBH Holding Aktiengesellschaft Siemensstraße 38 70825 Korntal-Münchingen Deutschland Internet: www.vbh.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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