Bei SANHA GmbH & Co. KG ist die Anleiherestrukturierung endgültig in trockenen Tüchern: Laut dem Hersteller für Rohrleitungssysteme und Verbindungsstücke (Fittings) im Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikbereich ist die Anfechtungsfrist nach der 2. AGV ohne Anfechtungsklagen verstrichen – die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung sind somit rechtskräftig.
Innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist nach Bekanntmachung der Beschlüsse wurden keine Anfechtungsklagen bis zum Ablauf des 20. Oktobers erhoben. Damit sind die Beschlüsse der finalen 2ten AGV vom 15. September rechtskräftig geworden.
Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.