Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters erklärten südkoreanische Ermittler heute, dass der Vize-Chef von Samsung Electronics, Lee Jae Yong, im Korruptionsskandal mittlerweile als Verdächtiger gelte. Ein Haftbefehl gegen Lee, der morgen durch Ermittler verhört werden soll, sei demnach nicht ausgeschlossen. Die Ermittlungen richten sich auf Beteiligungen des Unternehmens an den Stiftungen einer Vertrauten der im Rahmen des Korruptionsskandals zurückgetretenen Präsidentin Park Geun Hye – möglicherweise, so der Verdacht der Ermittler, könnte Samsung sich mit den Zuwendungen die Unterstützung einer umstrittenen Konzern-Fusion im Jahr 2013 durch den staatlichen Pensionsfonds NPS erkauft haben.
Die Vertraute der mittlerweile entmachteten Präsidentin, Choi Soon Sil, steht im Mittelpunkt der Korruptionsaffäre in Südkorea. Ermittler werfen ihr vor, mithilfe ihrer Beziehungen zur Präsidentin Spenden in Millionenhöhe gesammelt, sich persönlich bereichert und in Regierungsgeschäfte eingegriffen zu haben. Präsidentin Park, die Ende November ihren Amtsverzicht erklärt hatte, gilt in dem Fall als Verdächtige – ihre Vertraute Choi sitzt in Haft.
Der Samsung-Konzern zählt zu den größten Förderern von Chois Stiftungen. Bereits Anfang November war der Elektronik-Riese im Zuge der Korruptionsaffäre in den Fokus der südkoreanischen Behörden geraten: Ermittler hatten Samsung-Büros durchsucht und Beweismaterial gesichert. Samsung steht nicht zum ersten Mal unter Korruptionsverdacht: 2005 waren frühere Gehaltszahlungen des Konzerns an einflussreiche Personen, darunter zwei Ex-Premierminister, bekannt geworden; auch Beweise für eine Einflussnahme des Unternehmens auf die Präsidentschaftswahl 1997 waren im Zuge der von Medien als „Samsung-gate“ betitelten Affäre aufgetaucht.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.