BERLIN (dpa-AFX) - Der geplante Verkauf der Air-Berlin-Tochter Niki wird für die Beschäftigten zur Zitterpartie. Denn das im Dezember in Berlin beantragte Insolvenzverfahren für die österreichische Fluggesellschaft muss eigentlich in Österreich beantragt werden. Das entschied das Landgericht Berlin am Montag und hob damit einen Beschluss des Amtsgerichts auf. Rechtskräftig wird dieser jedoch erst, wenn Niki innerhalb eines Monats keine Beschwerde einlegt.
Was das für den geplanten Verkauf des Ferienfliegers an den britischen IAG
Der Kaufvertrag kann erst vollzogen werden, wenn das Insolvenzverfahren formell eröffnet ist. Der zu IAG gehörende spanische Billigflieger Vueling will wesentliche Teile von Niki für 20 Millionen Euro übernehmen. Dafür ist die Zustimmung der europäischen Wettbewerbshüter nötig. Vueling soll 740 der 1000 Mitarbeiter übernehmen.
Für die Zeit bis zum Vollzug der Übernahme stellt IAG zudem bis zu 16,5 Millionen Euro bereit. Offen ist, wie lange dieses Geld reicht und ob der Konzern bereit ist, möglicherweise Geld draufzulegen, wenn sich der Insovolenzstreit hinzieht.
Die Niki-Beschäftigten geben die Hoffnung auf ein für sie gutes Ende nicht auf. "Die Belegschaft baut darauf, dass die Beteiligten den Deal noch retten", sagte Betriebsratschef Stefan Tankovits der Deutschen Presse-Agentur in Wien. Die Stimmung unter den rund 1000 Mitarbeitern sei nach dem geplanten Verkauf von Niki an den britischen IAG-Konzern zunächst sehr gut gewesen.
Jetzt gebe es ein großes Fragezeichen. "Wir haben nicht damit gerechnet, dass das Landgericht Berlin nun die Sache durchkreuzt", sagte der Betriebsrat.
Niki war überwiegend von Deutschland aus gestartet. Mitte Dezember ging die Gesellschaft in die Insolvenz, die Flugzeuge blieben seitdem am Boden.
Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, in welchem Land Niki den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Das Amtsgericht hatte betont, Niki sei eng in den Konzern der Air-Berlin-Gruppe eingegliedert. Wer ein Ticket für einen Niki-Flug gebucht habe, habe nach außen erkennbar einen Vertrag mit Air Berlin
Das Landgericht betonte hingegen, dass Niki in Österreich ihren Sitz, ihre Betriebsgenehmigung und ihre zuständige Aufsichtsbehörde habe und von dort ihre Flugzeuge überwache. Auch die meisten Arbeitsverträge unterlägen österreichischem Recht.
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Erst Mitte Dezember war die lang eingefädelte Übernahme von Niki durch die Lufthansa (Lufthansa Aktie)
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