Ein Kraftwerk von Eon.
Montag, 01.02.2021 15:11 von | Aufrufe: 446

ROUNDUP: Regionale Versorger klagen erneut gegen RWE-Eon-Deal

Ein Kraftwerk von Eon. © TBE / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

FRANKFURT (dpa-AFX) - Mehrere regionale Versorger wehren sich erneut juristisch gegen den Energiedeal der Branchenriesen Eon und RWE . Der Frankfurter Versorger Mainova habe eine zweite Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg eingereicht, teilte das Unternehmen am Montag mit. Neben Mainova kämpfen demnach zehn weitere Kläger gegen die aus ihrer Sicht marktbeherrschende Stellung der beiden Dax -Konzerne, darunter der Energieverbund Dresden, die Stadtwerke Leipzig, Naturstrom aus Düsseldorf und Thüringer Energie.

Die EU-Kommission hatte im Jahr 2019 die milliardenschwere Neuaufteilung der Geschäftsfelder zwischen Eon und RWE unter einigen Auflagen genehmigt. Eon hatte die RWE-Tochter Innogy übernommen, aber nur deren Sparten Vertrieb und Netz behalten. Das Geschäft mit den erneuerbaren Energien von Innogy und Eon ging wiederum an RWE.

Die Aufteilung des Energiemarktes unter den einstigen Rivalen sei schädlich für den Wettbewerb und damit auch für die Verbraucher, erklärte Mainova. Mit dem Deal zwischen RWE und Eon sei ein Oligopol entstanden. "Allein für Eon sind damit immense Vorteile aufgrund der dann hohen Kundenzahl, des enormen Netzbesitzes und der starken Einkaufsmacht verbunden", sagte Mainova-Chef Constantin Alsheimer. Zudem werde durch die gleichzeitige Beteiligung von RWE an Eon eine gewaltige, gemeinsame Erzeugungs- und Vertriebseinheit geschaffen.

Eon reagierte gelassen. "Wir schätzen die Freigaben der Europäischen Kommission als grundsolide ein, denn diese wurden nach einem sehr sorgfältigen und entsprechend langwierigen und intensiven Verfahren erteilt", betonte ein Unternehmenssprecher. Eon gehe davon aus, dass diese Freigaben Bestand haben werden.

Nachdem die regionalen Energieversorger im Mai 2020 eine erste Nichtigkeitsklage gegen die Bündelung sämtlicher Erzeugung bei RWE eingereicht hatten, ziele die zweite auf den Zuschlag der Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft zugunsten von Eon. Ziel der insgesamt 22 Nichtigkeitsklagen sei es, die Freigaben der RWE-Eon-Fusion für nichtig erklären zu lassen.

Unterstützung bekamen die Kläger von Stadtwerkeverband VKU. Der Deal von Eon und RWE führe "zu einer Wettbewerbsverzerrung, wenn nicht sogar ein faktischen Wettbewerbsverzicht droht", kritisierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der deutsche Gesetzgeber müsse die Rahmenbedingungen so setzen, dass "auch zukünftig ein funktionierender Wettbewerb auf den Energiemärkten gesichert ist"./als/DP/mis


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