Stromleitung über einem Rapsfeld (Symbolbild).
Dienstag, 06.12.2016 10:31 von | Aufrufe: 838

ROUNDUP: Konzernen steht 'angemessene' Entschädigung für Atomausstieg zu

Stromleitung über einem Rapsfeld (Symbolbild). pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon , RWE und Vattenfall am Dienstag in Karlsruhe fest. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

"Der an sich zulässigen gesetzlichen Eigentumsausgestaltung fehlt hier die verfassungsrechtlich notwendige Ausgleichsregelung", sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung.

Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Konzernen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen. Die Aktien von Eon und RWE standen nach der Entscheidung 6 beziehungsweise 4 Prozent im Plus und lagen damit an der Spitze des Dax.

REAKTORUNGLÜCK IN JAPAN ALS WENDEPUNKT

Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach dem Reaktorunglück in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.

Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.

Offen ist, ob die Unternehmen ihre grundsätzlich eingeräumten Ansprüche nun wirklich durchsetzen werden. Denn parallel laufen in Berlin Verhandlungen über die Aufteilung der gewaltigen Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten. Damit der Staat den Kraftwerksbetreibern die Haftungsrisiken für die Endlagerung abnimmt, sollen diese eigentlich alle Klagen fallenlassen./cko/sem/DP/das


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in RWE AG
TT2P64
Ask: 2,59
Hebel: 20,55
mit starkem Hebel
Zum Produkt
TT149A
Ask: 7,40
Hebel: 4,95
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: TT2P64,TT149A,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

12,41
-0,32%
E.ON SE Chart
-  
0,00%
Innogy Chart
32,19
+0,94%
RWE AG Chart
52,20
+3,16%
Uniper SE Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur E.ON SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News