VW-Emblem
Donnerstag, 08.12.2016 17:29 von | Aufrufe: 265

ROUNDUP 4: Zu viel Nachsicht für VW? - Brüssel startet Verfahren gegen Berlin

VW-Emblem ©Volkswagen AG

(Neu: mehr Details, weitere Reaktionen)

BRÜSSEL/BERLIN (dpa-AFX) - Im Abgas-Skandal wirft die EU-Kommission der Bundesregierung massive Versäumnisse vor und setzt Berlin mit einem Mahnverfahren unter Druck. Die Brüsseler Behörde bemängelt zudem, Deutschland habe VW nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft. Dies teilte sie am Donnerstag mit. Das Bundesverkehrsministerium wies die Darstellung zurück.

"Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind in erster Linie die Automobilhersteller verantwortlich", erklärte EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska. "Die nationalen Behörden in der EU müssen jedoch darüber wachen, dass die Automobilhersteller die Rechtsvorschriften auch tatsächlich einhalten."

EUROPÄISCHES RECHT VERLETZT?

Die Kommission leitete deshalb Verfahren wegen vermuteter Verletzung europäischen Rechts ein. Neben Deutschland sind Tschechien, Litauen, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien betroffen. Die Regierungen müssen binnen zwei Monaten auf die Vorwürfe reagieren.

Die Bundesregierung verwahrte sich gegen die Kritik. Deutschland habe als einziges Land in Europa "Sofortmaßnahmen zur gezielten Vermeidung von unzulässigen Abschalteinrichtungen" umgesetzt, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Berlin. Minister Alexander Dobrindt (CSU) wiederholte seine Forderung, die entsprechende Europa-Verordnung so zu schärfen, "dass der Stand der Technik als Prüfmaßstab festgelegt werden muss".

WEITERER GESETZESVERSTOSS

Ziel sei es, umstrittene Ausnahmen für grundsätzlich verbotene Abschalteinrichtungen, die mit dem Schutz des Motors begründet werden können, stark einzuschränken. Diese Forderung werde inzwischen auch von Frankreich unterstützt, betonte das Ministerium.

Im Fall Deutschlands und Großbritanniens sieht die EU-Kommission noch einen weiteren Gesetzesverstoß: Beide Länder hätten der Behörde auch in ihren nationalen Untersuchungsberichten nicht sämtliche bekannten Informationen zur Verfügung gestellt. Brüssel will nachvollziehen können, ob die gewährten Ausnahmen für den Einsatz von Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung wirklich nötig waren.


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KRITIK VON EU-SEITE

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigte sich zufrieden. "Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission führt nun hoffentlich endlich dazu, die Vetternwirtschaft zwischen der Bundesregierung und der Automobilindustrie offenzulegen", sagte sein Verkehrsexperte Jens Hilgenberg. Auch Monique Goyens vom europäischen Verbraucherverband Beuc sprach von "guten Nachrichten". Die Staaten wollten die Autobranche auf Kosten der Verbraucher schützen.

Mehrere EU-Abgeordnete kritisierten, dass die Kommission nicht schon eher gegen die Staaten vorgegangen sei. Eine Sprecherin der Behörde betonte, man sei auf Informationen der Mitgliedstaaten angewiesen, um rechtliche Schritte ergreifen zu können. "Das kann man nicht schneller machen", sagte sie.

WEITLÄUFIGER SKANDAL

Ursprünglicher Auslöser der Affäre waren die Abgas-Manipulationen von Volkswagen (VW Aktie) . Europas größter Autobauer hatte im September 2015 einräumen müssen, in den USA Testwerte zum Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide von Dieselwagen gefälscht zu haben.

Der VW-Konzern vertritt die Auffassung, dass der Einsatz seiner Abschaltsysteme in Europa legal war. Die Nutzung solcher Programme ist hier seit 2007 verboten. Es gibt aber Ausnahmen - etwa wenn Motorschäden oder eine Beeinträchtigung der Sicherheit drohen.

KLAGE VOR EUROPÄISCHEM GERICHTSHOF MÖGLICH

Unter anderem hatte der Skandal zum Rücktritt von VW-Konzernchef Martin Winterkorn und zu milliardenschweren Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten geführt. Volkswagen musste zudem herbe Verluste hinnehmen. Als sich bei Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) dann auch auffällige Werte bei Modellen anderer Hersteller zeigten, weitete sich die Vertrauenskrise auf die gesamte Branche aus.

Nach dem Auslaufen der zweimonatigen Reaktionsfrist für die betroffenen Mitgliedstaaten kann die EU-Kommission den nächsten Schritt des Verfahrens einleiten. Am Ende könnte dies zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg führen./hrz/DP/stb

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