Die Logos verschiedener sozialer Netzwerke und anderer Onlinedienste.
Dienstag, 01.11.2016 15:30 von | Aufrufe: 291

ROUNDUP 3: YouTube und Gema einigen sich nach über sieben Jahren Streit

Die Logos verschiedener sozialer Netzwerke und anderer Onlinedienste. © hocus-focus / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Zehntausende Musikvideos, die bei YouTube in Deutschland wegen des Streits zwischen der Videoplattform und der Gema gesperrt waren, sind seit Dienstag frei verfügbar. Die Google-Tochter und die Verwertungsgesellschaft schlossen nach einem über sieben Jahre langen Konflikt einen Lizenzvertrag ab. Die finanziellen Bedingungen der Einigung wurden zunächst nicht bekannt - die Seiten halten sie geheim.

Ein zentraler Streitpunkt war die Forderung der Gema, YouTube müsse ähnlich wie andere Online-Musikdienste pro Stream bezahlen. Die Google-Tochter weigerte sich beharrlich und verwies darauf, dass nur eine Beteiligung an den Werbeerlösen möglich sei - bei Videos, bei denen Anzeigen eingeblendet werden. Wie dieser Konflikt nun gelöst wurde, blieb zunächst unklar. In Branchenkreisen wird von einem Kompromiss ausgegangen, der neben einer Beteiligung der Gema an den Werbeerlösen auch zusätzlich eine Pauschale für Musikvideo-Streams ohne Werbung vorsieht. Der jetzige Lizenzvertrag soll auch rückwirkend für den Zeitraum seit 2009 gelten.

ES BLEIBEN OFFENE PUNKTE

"Die Einigung zeigt auch, dass Lizenzzahlungen für einzelne Musik-Streams nicht funktionieren, sondern die Vergütung anders berechnet werden muss", kommentierte der Digital-Verband Bitkom. Die Gema müsse ihre Tarifpolitik anpassen.

Weiterhin unterschiedlicher Meinung sind die Seiten bei der Frage, ob YouTube oder die Nutzer, die Inhalte hochladen, für die Lizenzierung verantwortlich sind. YouTube sieht sich als Plattform-Betreiber, der nicht von sich aus aktiv werden muss - und bekam mit dieser Auffassung auch Recht vor Gericht. Trotz der weiterhin unterschiedlichen Auffassung in dieser Frage werden die seit Jahren laufenden Verfahren eingestellt, wie ein YouTube-Sprecher bestätigte.

ROTE SPERRTAFELN VERSCHWINDEN NICHT KOMPLETT

Die Einigung betreffe alle Videos der rund 70 000 Gema-Mitglieder sowie der Künstler, die die Gema im Ausland vertrete, sagte eine Gema-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Dank des Vertrags würden diese Künstler nun auch für das Abspielen der Videos auf YouTube bezahlt, hieß es in einer Gema-Mitteilung. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über die Einigung berichtet.

Die roten Sperrtafeln werden allerdings nicht komplett verschwinden: Sie werden beispielsweise dann geschaltet, wenn der Künstler oder die Plattenfirma kein Mitglied der Gema ist und keine Vereinbarung mit YouTube hat.

Der jahrelange Streit hatte Musikfans verärgert und teilweise auch Kritik aus der Musikbranche ausgelöst. So baute der US-Musikdienst Vevo, der im Rest der Welt stark auf YouTube setzte, in Deutschland einen eigenen Kanal auf, um seine Videos zeigen zu können. Auch einige Musikkonzerne und Künstler verloren die Geduld und forderten einen Kompromiss.


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

156,00 $
-1,97%
Alphabet A Chart
157,95 $
-1,96%
Alphabet C Chart

WEG FREI FÜR ABODIENST YOUTUBE RED

Mit der Einigung wird auch der Weg für den Start des kostenpflichtigen Abodienstes YouTube Red in Deutschland freigeräumt, der ohne Werbung auskommt. Konkrete Ankündigungen dazu gibt es vom Unternehmen bisher aber nicht.

"Die GEMA und Google (Alphabet A Aktie) haben einen vernünftigen Kompromiss gefunden", lobte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). "Das ist eine gute Nachricht für Kreative, die über die Vermarktung durch YouTube zusätzliche Einnahmen erzielen werden."/sow/DP/mis

Werbung

Mehr Nachrichten zur Alphabet A Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News