Ein Candlestick-Chartvergleich (Symbolbild).
Donnerstag, 22.02.2024 14:45 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 141

Neues Allzeithoch: Nikkei mit Mega-Rallye: Erstmals 39.156,97 Punkte! Höher als zur Blase 1989

Ein Candlestick-Chartvergleich (Symbolbild). pixabay.com
Der Nikkei 225 hat heute mit 39.156,97 Punkten ein neues Allzeithoch erreicht. Damit erreichte der japanische Leitindex einen höheren Stand als während der großen japanischen Börsenblase 1989.Der Nikkei stieg am Donnerstag zeitweise bis auf 39.156,97 Punkte und übertraf damit sein bisheriges Allzeithoch von 38.957,44 Punkten, das am letzten Handelstag des Jahres 1989 erreicht worden war. An diesem Tag hatte der japanische Leitindex bei 38.915,87 Punkten geschlossen, während er heute mit einem Plus von 2,19 Prozent bei 39.098,68 Punkten aus dem Handel ging. Laut Reuters sei die jüngste Rallye auf günstige Bewertungen und Unternehmensreformen zurückzuführen, die ausländisches Kapital anzögen, …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen

ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Nikkei 225
VM7BE8
Ask: 3,80
Hebel: 4,99
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM7BE8,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zum Kurs USD/JPY (US-Dollar / Japanischer Yen) kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.