MDAX | CTS-Eventim: Kartellamt verbietet Exklusivvereinbarungen

Dienstag, 05.12.2017 07:39 von Nebenwerte-Magazin.com - Aufrufe: 121

05.12.2017 - CTS EVENTIM (ISIN: DE0005470306), einer der international führenden Ticketing- und Live Entertainment-Anbieter, darf keine Exklusivvereinbarungen mehr mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen abschließen. Wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte, darf die Firma nicht vereinbaren, dass Tickets ausschließlich oder zu einem Großteil nur über das System "Eventim.net" verkauft werden dürfen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "„CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend. Kartellrechtlich unterliegt ein Unternehmen mit einer solchen Marktposition besonderen Pflichten. Soweit CTS Eventim seine Vertragspartner verpflichtet, Tickets ausschließlich über das Ticketsystem von CTS zu vermitteln, nutzt das Unternehmen seine Marktmacht zulasten des Wettbewerbs aus. Durch unsere Entscheidung werden bedeutende Ticketkontingente für den Vertrieb durch konkurrierende Ticketsysteme geöffnet.“"

Für Vertragspartner von CTS Eventim muss nach den Vorgaben des Bundeskartellamtes künftig die Möglichkeit bestehen, mindestens 20 Prozent ihres jährlichen Ticketvolumens nach ihrem freien Ermessen über dritte Ticketsysteme zu vermitteln, sofern die Verträge länger als zwei Jahre oder unbefristet laufen.

CTS Eventim will die Entscheidung des Bundeskartellamts nicht akzeptieren und vor den zuständigen Gerichten auf eine Korrektur des Beschlusses hinwirken.

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