Montag, 21.03.2022 08:49 von Lars Brandau | Aufrufe: 803

Mit dem Memory Express zurück in die Zukunft

Aufgrund der Unsicherheit über den Krieg in der Ukraine, das Ausmaß der Sanktionen und die Reaktion der Zentralbanken auf die höheren Energiepreise verzeichneten die Aktien- und Rohstoffmärkte bedeutende Schwankungen. Auch wenn sich vielfach die Kurse einzelner Unternehmen wieder erholen, so bleiben doch bei den meisten Anlegerinnen und Anlegern große Fragezeichen. Russland, Inflation, Zinsen, Corona; gegenwärtig lassen sich die Ereignisse kaum mit reiner Vernunft einordnen. 

Was also können Investierende tun? Investiert bleiben und Absicherungen aufbauen, lautet die Antwort, die einfacher klingt, als sie umzusetzen ist. Gut, dass es für solche Marktphasen Strukturierte Wertpapiere gibt. Denn die zeichnen sich durch ihre vielseitigen Ausgestaltungsmöglichkeiten aus und lassen sich je nach Marktsituation oder –erwartung sehr flexibel einsetzen.

Und gerade jetzt erlebt so manche vielfach in Vergessenheit geratene Struktur ein Comeback. So fühlen sich insbesondere in seitwärtslaufenden Märkten Expresspapiere ausgesprochen wohl. Mit Memory-Funktion darf es sogar ein ganzes Stück abwärtsgehen. Diese Produkte sind wegen ihrer Mischung aus niedriger Barriere und Zeitraumbetrachtung durchaus eine interessante Alternative.

Die Idee, nach dem Memory-Express-Zertifikate arbeiten, ähnelt zunächst sehr der klassischer Express-Zertifikate. Während der Laufzeit wird an jährlichen Stichtagen überprüft, ob der Basiswert – eine Aktie, ein Rohstoff oder ein Index – auf oder über einer festgelegten Tilgungsschwelle notiert. Ist das der Fall, stoppt der Express und Anlegerinnen und Anleger bekommen den Nennbetrag von etwa 100 Euro plus Zinsen zurück. Schwächelt indes der Basiswert, heißt es bis zum nächsten Stichtag ausharren. Erst dann besteht erneut die Möglichkeit auf ein vorzeitiges Ende der Laufzeit. Im Gegensatz zur klassischen Variante erhalten Anlegende bei Memory-Express-Zertifikaten den Zinskupon auch dann, wenn es nicht zur vorzeitigen Rückzahlung kommt. Bedingung dafür ist allerdings, dass der Basiswert am Stichtag eine bestimmte Barriere nicht unterschreitet. Diese sogenannte Memory-Schwelle liegt in der Regel weit unterhalb des Startniveaus. Sollte der Puffer dennoch nicht reichen, wird zwar kein Zinskupon ausgezahlt, allerdings geht dieser nicht für immer verloren. Sobald die Schwelle an einem der folgenden Stichtage unberührt bleibt, werden alle ausgefallenen Zinszahlungen nachgeholt.

Wem diese Beschreibung zu kurz und/oder ungenau ist, der sollte vor einem Kauf besser mit dem Bankberater des Vertrauens sprechen, bei Emittenten direkt nachfragen oder auf der Seite des Deutschen Derivate Verbands (DDV) nachschauen.

 


Über den Autor

RSS-Feed


Deutscher Derivate Verband
Der DDV ist die Branchenvertretung der führenden Emittenten derivativer Wertpapiere in Deutschland. Als politischer Interessenverband ist der DDV - weltweit der größte seiner Art - auch in Brüssel aktiv. Die Mitglieder zählen zu den bedeutendsten Emittenten in Deutschland. Sie repräsentieren 90% des Gesamtmarktes. Der DDV fördert den Derivatemarkt und somit die Akzeptanz von Zertifikaten, Aktienanleihen und Optionsscheinen. Zu den Zielen des DDV zählen außerdem der Schutz der Anleger und die Verbesserung der Verständlichkeit und Transparenz der Produkte. Weitere Informationen unter: www.derivateverband.de
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.