Montag,
20.06.2022 23:00
von
dpa-AFX
| Aufrufe: 863
Jetblue versüßt Offerte für Spirit-Airlines-Aktionäre noch mehr
Piloten in einem Cockpit (Symbolbild).
pixabay.com
MIRAMAR/NEW YORK (dpa-AFX) - Die US-Fluggesellschaft Jetblue bessert ihr Übernahmeangebot für die Konkurrentin Spirit nochmals nach, um die Rivalin Frontier Airlines ausstechen. Insgesamt sollen die Spirit-Aktionäre nun 33,50 US-Dollar je Aktie in bar und damit zwei Dollar (Dollarkurs) mehr als bislang geboten erhalten, wie Jetblue am Montagabend mitteilte. Wie schon bei der - bereits aufgebesserten Offerte von Anfang Juni - sollen davon 1,50 Dollar bereits fließen, sobald die Spirit-Aktionäre der Übernahme zustimmten haben. Zudem kündigte Jetblue am Montag weitere Maßnahmen an, um die Kartellwächter zu überzeugen. Für den Fall, dass die Wettbewerbshüter sich aber querstellen sollten, liegt die für Spirit avisierte Entschädigung weiterhin bei 350 Millionen Dollar (333 Mio Euro) erhalten, was 3,20 Dollar je Aktie entspreche.
Eigentlich hatte Spirit bereits im Februar ein Angebot über 2,9 Milliarden Dollar von Frontier Airlines akzeptiert. Dann funkte Jetblue mit einer 3,6 Milliarden Dollar schweren Offerte dazwischen. Spirits Verwaltungsräte zogen aber die niedrigere Offerte von Frontier vor, da sie nicht an eine kartellrechtliche Genehmigung eines Deals mit Jetblue glauben. Mitte Mai hatte sich dann Jetblue direkt an die Aktionäre der Zielgesellschaft gewandt, das Gebot jedoch von 33 auf 30 Dollar je Aktie gesenkt./mis
ARIVA.DE Börsen-Geflüster
Werbung
Mehr Nachrichten zur JetBlue Airways Aktie kostenlos abonnieren
Vielen Dank, dass du dich für unseren Newsletter angemeldet hast. Du erhältst in Kürze eine E-Mail mit einem Aktivierungslink.
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.
Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News
21.05.24 - PR Newswire
21.05.24 - PR Newswire