Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

Freitag, 29.04.2016 10:05 von DGAP - Aufrufe: 289

DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache 29.04.2016 / 10:03 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Hyrican Informationssysteme AG teilt mit, dass das Thüringer Oberlandesgericht mit Urteil vom 20. April 2016 ein Urteil des Landgerichts Erfurt bestätigt hat, wonach die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 und vom 28. Dezember 2011 über die Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nichtig sind. Gleichzeitig ergibt sich aus der Urteilsbegründung des Senats, dass "die jeweilige Kapitalerhöhung mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden [ist], §§ 203 Abs. 1, 189 AktG" und dass "nichtige Entscheidungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates einschließlich der Verletzung des Bezugsrechts der Aktionäre die Wirksamkeit der durchgeführten und eingetragenen Kapitalerhöhung und der damit entstandenen neuen Mitgliedschaftsrechte nicht" [berühren]. Die Gesellschaft prüft derzeit, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.
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29.04.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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459123 29.04.2016
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