HV-Bekanntmachung: iQ Power AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.01.2015 in Zug, Schweiz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dienstag, 23.12.2014 15:20 von DGAP - Aufrufe: 934

iQ Power AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.12.2014 15:19 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
iQ Power AG Zug EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre Wir freuen uns, Sie zur ausserordentlichen Generalversammlung der iQ Power AG einzuladen. Datum und Zeit 27. Januar 2015 um 10:00 Uhr Türöffnung um 09:30 Uhr Ort Migros Klubschule, Metalli-Gebäude, Industriestrasse 15, Zug Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates 1. Verrechnung von Kapitaleinlagereserven mit Verlustvorträgen Antrag des Verwaltungsrates: Verrechnung von Kapitaleinlagereserven im Umfange von CHF 14'575'665.57 mit Verlustvorträgen, gemäss dem geprüften Zwischenabschluss der Gesellschaft per 15. Oktober 2014. 2. Beschlussfassung über die Durchführung der Fusion mit der iQ Power Licensing AG Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, dass der vom Verwaltungsrat abgeschlossene Fusionsvertrag zwischen der iQ Power Licensing AG (als übernehmende Gesellschaft) und der iQ Power AG (als übertragende Gesellschaft) genehmigt und somit der Fusion zugestimmt wird. Einsicht in die Fusionsunterlagen Folgende Unterlagen können spätestens ab dem 24. Dezember 2014 am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden: * Fusionsvertrag gemäss Art. 12 und 13 FusG mit der iQ Power Licensing AG, Zug sowie die geprüfte Fusionsbilanz der übertragenden Gesellschaft vom 15. Oktober 2014. * Fusionsbericht gemäss Art. 14 FusG, der vom Verwaltungsrat beider beteiligten Gesellschaften gemeinsam verfasst worden ist. * Prüfungsbericht gemäss Art. 15 FusG der von beiden Gesellschaften gemeinsam bestimmten zugelassenen Revisionsexpertin, BDO AG, Baden (CHE-229.255.214). * Jahresrechnungen und Jahresberichte der letzten drei Geschäftsjahre sowie der geprüfte Zwischenabschluss per 15. Oktober 2014. Zudem können diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft (www.iqpower.com) heruntergeladen oder dessen Zustellung verlangt werden. Zutrittskarten Wenn Sie an der Generalversammlung persönlich teilnehmen möchten, bitten wir Sie um Bestellung einer Zutrittskarte mit dem beiliegenden Antwortformular. Vollmachterteilung Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen werden, können sich durch eine Drittperson oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter i.S. von Art. 689c OR und Art. 8 VegüV amtet Rechtsanwalt Chasper Kamer, LL.M., Ruoss Vögele Partner, Kreuzstrasse 54, CH-8032 Zürich. Für die Vollmachterteilung an Dritte sind die Zutrittskarten zu unterzeichnen und dem Bevollmächtigten zu übergeben. Für die Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist keine Zutrittskarte zu bestellen, sondern die Vollmacht und Weisungen sind von den Aktionären ausgefüllt und unterzeichnet direkt an die Adresse gemäss dem Anmeldeformular zuzustellen. Werden keine Weisungen erteilt, wird sich der unabhängige Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Stimmberechtigung In der Zeit vom 19. Januar 2015 bis am 27. Januar 2015 werden keine Eintragungen von Namenaktien im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen, welche zur Ausübung des Stimmrechts an der Generalversammlung vom 27. Januar 2015 berechtigen. Im Falle eines Verkaufes aus dem auf der Zutrittskarte aufgeführten Bestand ist der Aktionär für diese Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Die ihm zugestellte Zutrittskarte ist deshalb vor Beginn der Generalversammlung am Schalter des Aktienbüros berichtigen zu lassen. Rücksendung des Antwortformulars Wir ersuchen Sie, uns Ihr Antwortformular ausgefüllt und unterzeichnet möglichst sofort, spätestens aber bis 19. Januar 2015 zurückzusenden. Vorzeitiges Verlassen der Generalversammlung Zur korrekten Präsenzermittlung ist bei vorzeitigem Verlassen der Generalversammlung das nicht benutzte Stimmmaterial beim Ausgang abzugeben. Organisatorisches Die vorliegende Einladung in deutscher Sprache stellt den Originaltext dar. Bei Abweichungen geht der deutsche Text der englischen Übersetzung vor. Alle in dieser Einladung verwendeten Begriffe wie 'Aktionär' etc. gelten sowohl für Frauen als auch für Männer. Kontaktadresse iQ Power AG Aktienbüro Metallstrasse 6 CH-6304 Zug Telefon: +41-(0)41-768-03-63 E-Mail: info@iqpower.com Mit freundlichen Grüssen iQ Power AG Für den Verwaltungsrat Raymond Wicki, Präsident des Verwaltungsrates 23.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: iQ Power AG Metallstraße 6 6302 Zug Schweiz E-Mail: info@iqpower.com Internet: http://www.iqpower.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.




Kurse

-  
0,00%
iQ Power Chart