HV-Bekanntmachung: Generali Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dienstag, 09.04.2013 15:10 von DGAP - Aufrufe: 652

DGAP-HV: Generali Deutschland Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Generali Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 09.04.2013 / 15:08
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Generali Deutschland Holding AG Köln Wertpapier-Kenn-Nr. (WKN) 840 002 International Securities Identification Number (ISIN) DE0008400029 Einladung zur Hauptversammlung am 23. Mai 2013 Wir laden die Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG zu der ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, dem 23. Mai 2013, 10:00 Uhr, im Pullman Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln, stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Generali Deutschland Holding AG für das Geschäftsjahr 2012 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und bei börsennotierten Gesellschaften einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen am Sitz der Generali Deutschland Holding AG, Tunisstraße 19-23, 50667 Köln, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 281.227.676,16 wie folgt zu verwenden: a) Verteilung an die Aktionäre Ausschüttung einer Dividende von EUR 5,20 EUR 279.135.968,80 je dividendenberechtigter Stückaktie, zahlbar am 24. Mai 2013 b) Einstellungen in die Rücklage EUR 2.000.000,00 gemäß § 18 der Satzung (sog. Generali Zukunftsfonds) c) Gewinnvortrag EUR 91.707,36 d) Bilanzgewinn EUR 281.227.676,16 3. Beschlussfassung über die Entlastung a) des Vorstands b) des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, jeweils Entlastung zu erteilen. 4. Neuwahl zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 2013 läuft die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre ab, sodass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus je 8 von den Anteilseignern und von den Arbeitnehmern gewählten Mitgliedern zusammen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtrat werden von den Arbeitnehmern in einem gesonderten Verfahren nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab Beendigung der am 23. Mai stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Bei der Wahl der Vertreter der Anteilseigner ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt. - Dott. Sergio Balbinot Group Chief Insurance Officer der Assicurazioni Generali S.p.A., wohnhaft in Triest/Italien - Prof. Dr. Gerd Geib Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ehemals Mitglied des Vorstands der KPMG AG, wohnhaft in Kerpen - Prof. h.c. Dr. h.c. (RUS) Dr. iur. Wolfgang Kaske Rechtsanwalt, ehemals Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft, wohnhaft in Köln - Dott. Ing. Giovanni Liverani Head of Business Performance Management Unit Central Europe (Italy, Germany and Switzerland) der Assicurazioni Generali S.p.A., wohnhaft in Triest/Italien - Andreas Pohl Generalbevollmächtigter der Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG, wohnhaft in Marburg - Prof. Dr. jur. Dr. h.c. mult. Reinfried Pohl Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG, wohnhaft in Marburg - Elisabeth Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein Gesellschafterin der EKW Verwaltungsgesellschaft mbH, Tätigkeitsschwerpunkt Anlage und Verwaltung gewerblicher Immobilien und Beteiligungen, wohnhaft in München - Dott. Valter Trevisani Chief Technical Officer der Assicurazioni Generali S.p.A., wohnhaft in Triest/Italien Die vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate in (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Dott. Sergio Balbinot (a) - Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG, Frankfurt am Main (b) - Europ Assistance Holding S. A., Paris/Frankreich - Future Generali India Insurance Co. Ltd., Mumbai/Indien - Future Generali India Life Insurance Co. Ltd., Mumbai/Indien - Generali Asia N. V., Diemen/Niederlande - Generali China Insurance Company Ltd., Peking/China - Generali China Life Insurance Co. Ltd., Peking/China - Generali España, Holding de Entidades de Seguros, S. A., Madrid/Spanien - Generali Finance B. V., Diemen/Niederlande - Generali France S. A., Paris/Frankreich - Generali (Schweiz) Holding AG, Adliswil/Schweiz - Generali España S. A. de Seguros y Reaseguros, Madrid/Spanien - Generali Holding Vienna AG, Wien/Österreich - Generali Investments S.p.A., Triest/Italien - Generali PPF Holding B. V., Diemen/Niederlande (Vorsitzender) - Graafschap Holland Participatie Maatschappij N. V., Diemen/Niederlande - Transocean Holding Corporation, New York/USA - Prof. Dr. Gerd Geib (a) - Continentale Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, Dortmund - Continentale Lebensversicherung AG, München - Continentale Sachversicherung AG, Dortmund - Europa Lebensversicherung AG, Köln - Europa Versicherung AG, Köln - Generali Versicherung AG, München - Hannoversche Lebensversicherung AG, Hannover - Vereinigte Hannoversche Versicherung auf Gegenseitigkeit, Hannover - VHV Allgemeine Versicherung AG, Hannover - VHV Holding AG, Hannover (b) keine - Prof. h.c. Dr. h.c. (RUS) Dr. iur. Wolfgang Kaske (a) - AachenMünchener Versicherung AG, Aachen - Central Krankenversicherung AG, Köln (Vorsitzender) - Deutsche Bausparkasse Badenia AG, Karlsruhe - Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG, Frankfurt am Main - Generali Lebensversicherung AG, München - Generali Versicherung AG, München (b) keine - Dott. Ing. Giovanni Liverani (a) - AachenMünchener Lebensversicherung AG, Aachen - Advocard Rechtsschutzversicherung AG, Hamburg - Central Krankenversicherung AG, Köln - Cosmos Lebensversicherungs-AG, Saarbrücken - Cosmos Versicherung AG, Saarbrücken - Dialog Lebensversicherungs-AG, Augsburg - Generali Lebensversicherung AG, München - Generali Versicherung AG, München - Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH, Köln - Generali Deutschland Services GmbH, Aachen (b) - Generali Holding Vienna AG, Wien/Österreich - Generali Rückversicherung AG, Wien/Österreich - Genertel Biztosito Zrt, Budapest/Ungarn - Andreas Pohl (a) - AachenMünchener Versicherung AG, Aachen - Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG, Frankfurt am Main - Central Krankenversicherung AG, Köln - Envivas Krankenversicherung AG, Köln (b) keine - Prof. Dr. jur. Dr. h.c. mult. Reinfried Pohl (a) - AachenMünchener Lebensversicherung AG, Aachen - AachenMünchener Versicherung AG, Aachen - Allfinanz Aktiengesellschaft für Finanzdienstleistungen, Frankfurt am Main - Atlas Dienstleistungen für Vermögensberatung GmbH, Frankfurt am Main - DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main (b) - Deutsche Vermögensberatung Bank AG, Wien/Österreich - Elisabeth Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein (a) keine (b) keine - Dott. Valter Trevisani (a) keine (b) - Europ Assistance Holding S. A., Paris/Frankreich - Generali France S. A., Paris/Frankreich - Generali España, Holding de Entidades de Seguros, S. A., Madrid/Spanien - Generali España S. A. de Seguros y Reaseguros, Madrid/Spanien - Generali PPF Holding B. V., Diemen/Niederlande (Vorsitzender Audit Committee) - Generali (Schweiz) Holding AG, Adliswil/Schweiz - Generali International Business Solutions, Triest/Italien - Caja de Ahorro y Seguro, S. A., Buenos Aires/Argentinien (Alternate Director) - Generali Brasil Seguros S. A., Rio de Janeiro/Brasilien Die vorgeschlagenen Personen haben weder persönliche noch - mit Ausnahme der Herren Dott. Sergio Balbinot, Dott. Ing. Giovanni Liverani, Dott. Valter Trevisani, Andreas Pohl und Prof. Dr. Reinfried Pohl - relevante geschäftliche Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Generali Deutschland Holding AG, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Herr Dott. Balbinot ist Mitglied des Managements der Konzernobergesellschaft Assicurazioni Generali S.p.A., Herr Dott. Ing. Liverani und Herr Dott. Trevisani stehen in leitenden Funktionen bei der Assicurazioni Generali S.p.A. Herr Prof. Dr. Pohl ist Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG ('DVAG'), dem wichtigsten Vertriebspartner der Generali Deutschland Gruppe, und zugleich Vorsitzender der Geschäftsleitung der Deutsche Vermögensberatung Holding GmbH. Herr Andreas Pohl ist Generalbevollmächtigter der DVAG und zugleich Mitglied der Geschäftsleitung der Deutsche Vermögensberatung Holding GmbH. Herr Prof. Dr. Pohl und Herr Andreas Pohl halten zusammen mit einem weiteren Mitglied der Familie Pohl mittelbar die Mehrheit der DVAG. Von den vorgeschlagenen Personen für den Aufsichtsrat qualifizieren sich Herr Prof. Dr. Geib und Herr Dr. Kaske aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes als unabhängige Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Wolfgang Kaske in einer im Anschluss an die Hauptversammlung stattfindenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung) Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 2. Mai 2013, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2013, 24:00 Uhr, zugehen: Generali Deutschland Holding AG c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0)69 / 136-26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Grundsätzlich werden nicht mehr als zwei Eintrittskarten pro Aktionär ausgestellt. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Alternativ ist ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik Investoren/Hauptversammlung zum Herunterladen bereitgestellt. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen; in diesem Fall bitten wir, sich an den Formalien des Vollmachtsformulars auf der Internetseite der Gesellschaft zu orientieren. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Als Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft wahlweise folgende Personen benannt: Herrn Manfred Oedingen Herrn Dr. Klaus Rösgen Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bevollmächtigt werden. In diesem Falle sind dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu erteilen und der Gesellschaft die entsprechenden Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter hat das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Er ist verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch die Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Adresse Generali Deutschland Holding AG Abteilung Konzern-Recht Tunisstraße 19-23 50667 Köln Telefax: +49 (0)221 / 4203-3307 E-Mail: hauptversammlung@generali.de zugehen. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127, § 131 Abs. 1 AktG Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft (Generali Deutschland Holding AG, Tunisstraße 19-23, 50667 Köln) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 22. April 2013, 24:00 Uhr. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG). Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (vgl. § 127 AktG). Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 8. Mai 2013, 24:00 Uhr. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend. Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: Generali Deutschland Holding AG Abteilung Konzern-Recht Tunisstraße 19-23 50667 Köln Telefax: +49 (0)221 / 4203-3307 E-Mail: hauptversammlung@generali.de Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und gegebenenfalls der Begründung) werden nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn oder während der Hauptversammlung einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Redner zu setzen. Weitergehende Unterlagen und Erläuterungen, einschließlich der Informationen nach § 124a AktG, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft www.generali-deutschland.de unter der Rubrik Investoren/Hauptversammlung. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 53.679.994 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Köln, im April 2013 Generali Deutschland Holding AG Der Vorstand
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09.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Generali Deutschland Holding AG Tunisstraße 19 - 23 50667 Köln Deutschland Telefon: +49 221 4203-3271 Fax: +49 221 4203-3307 E-Mail: hauptversammlung@generali.de Internet: http://www.generali-deutschland.de ISIN: DE0008400029 WKN: 840002 Börsen: Auslandsbörse(n) Keine Angaben Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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206518 09.04.2013
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