HV-Bekanntmachung: Ferratum Oyj: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2017 in Helsinki mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dienstag, 04.04.2017 15:10 von DGAP - Aufrufe: 189

DGAP-News: Ferratum Oyj / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Ferratum Oyj: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2017 in Helsinki mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 04.04.2017 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ferratum Oyj Helsinki AN DIE AKTIONÄRE DER FERRATUM OYJ MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ
 

Die Aktionäre der Ferratum Oyj werden hiermit zur Hauptversammlung der Gesellschaft eingeladen. Die Hauptversammlung findet am 4. Mai 2017 im Scandic Grand Marina, Katajanokanlaituri 7, Helsinki, Finnland, statt und beginnt um 10.00 Uhr (finnischer Zeit). Der Einlass der zur Hauptversammlung registrierten Personen beginnt um 9.00 Uhr (finnischer Zeit).

 

Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache abgehalten.

1

TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG Auf der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

(1)

Eröffnung der Hauptversammlung

(2)

Einberufung der Hauptversammlung

(3)

Wahl der Personen, die für die Überprüfung des Protokolls und für die Überwachung der Stimmenzählung zuständig sind

(4)

Feststellung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung

(5)

Feststellung der Präsenz bei der Hauptversammlung und Verabschiedung der Abstimmungsliste

(6)

Vorlage des Jahresabschlusses, einschließlich des Konzernabschlusses, des Berichts des Board of Directors und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers für das Jahr 2016 Bericht des CEO

(7)

Feststellung des Jahresabschlusses

(8)

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie zur Ausschüttung einer Dividende

Der Bilanzgewinn der Ferratum Oyj für das Geschäftsjahr 2016 belief sich auf EUR 17.877.502. Das ausschüttungsfähige Eigenkapital der Muttergesellschaft belief sich am Ende des Geschäftsjahres auf EUR 37.258.895.

Das Board of Directors schlägt der Hauptversammlung vor, dass die Gesellschaft eine Dividende von EUR 0,12 pro Aktie an die Aktionäre für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr ausschüttet. Das entspricht einer Dividende von EUR 2.589.331. Das ausschüttungsfähige Eigenkapital würde sich anschließend auf EUR 34.669.564 belaufen. Für Aktien, die von der Muttergesellschaft selbst gehalten werden, wird keine Dividende ausgeschüttet.

Verglichen mit dem Jahresende 2016 sind keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage der Gesellschaft eingetreten. Die Liquiditäts der Gesellschaft ist solide. Nach Einschätzung des Board of Directors stellt die vorgeschlagene Zahlung der Dividende keine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft dar.

Die Dividende wird an die Aktionäre ausgeschüttet, die am Stichtag der Dividendenausschüttung, d.h. am 8. Mai 2017, im Aktienregister der Gesellschaft registriert sind. Das Aktienregister wird durch Euroclear Finland Ltd geführt. Die Dividende wird am 15. Mai 2017 ausgezahlt.

(9)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Board of Directors und des CEO

(10)

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Board of Directors Das Board of Directors schlägt auf Empfehlung des Vergütungsausschusses (Remuneration Committee) vor, dass der Vorsitzende des Board of Directors eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 2.000 erhält und die weiteren Mitglieder des Board of Directors eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 1.500 erhalten. Ferner wird vorgeschlagen, dass keine Vergütung an diejenigen Mitglieder gezahlt wird, die Mitarbeiter oder Geschäftsführer der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft sind.

(11)

Beschlussfassung über die Vergütung der Wirtschaftsprüfer Das Board of Directors schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses (Audit Committee) vor, dass der Wirtschaftsprüfer angemessen, entsprechend der vom Wirtschaftsprüfer gestellten und von der Gesellschaft zu genehmigten Rechnung, vergütet wird.

(12)

Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Board of Directors Das Board of Directors schlägt vor, dass die Anzahl der Mitglieder des Board of Directors von sechs (6) ordentlichen Mitgliedern bestätigt wird.

(13)

Wahl der Mitglieder, des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Board of Directors Das Board of Directors schlägt vor, die folgenden Personen, mit deren Zustimmung, als Mitglieder des Board of Directors für den Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung wiederzuwählen: Pieter van Groos als Vorsitzender, Jorma Jokela als stellvertretender Vorsitzender und Erik Ferm, Lea Liigus, Juhani Vanhala und Jouni Hakanen als ordentliche Mitglieder. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Mitglieder des Board of Directors können auf der Website der Gesellschaft unter www.ferratumgroup.com eingesehen werden.

(14)

Bestellung des Wirtschaftsprüfers Das Board of Directors schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses (Audit Committee) vor, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Oy, welche APA Mikko Nieminen als verantwortlichen Wirtschaftsprüfer ernannt hat, für den Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung als Wirtschaftsprüfer bestellt wird. Der ausgewählte Wirtschaftsprüfer hat sein Einverständnis zur Wahl gegeben.

(15)

Ermächtigung des Board of Directors zur Ausgabe von Aktien und Sonderbezugsrechten für Aktien Das Board of Directors schlägt vor, dass die Hauptversammlung das Board of Directors ermächtigt, über die Ausgabe von höchstens 500.000 neuen Aktien und die Übertragung der 146.200 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien zu entscheiden.

Die Ermächtigung beinhaltet auch das Recht auf die Ausgabe von Sonderrechten im Sinne von Kapitel 10, Paragraph 1 des finnischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften (Companies Act), die für eine Gegenleistung zum Bezug der neuen Aktien der Gesellschaft oder der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien berechtigen.

Die auszugebende Anzahl der Aktien darf 646.200 Aktien nicht übersteigen; dies entspricht ungefähr 3,0 Prozent der Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft.

Gegebenenfalls aufgrund der Sonderbezugsrechte auf Aktien ausgegebene Aktien sind in der vorgenannten Gesamtzahl der Aktien enthalten.

Gemäß dieser Ermächtigung ist das Board of Directors zu einer Ausgabe dieser Aktien und der Ausgabe von Sonderrechten in Abweichung von Bezugsrechten der Aktionäre berechtigt, vorbehaltlich der Bestimmungen des finnischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften. Die erteilte Ermächtigung kann ganz oder in Teilen zu jedem Zweck, über den das Board of Directors einen Beschluss fasst, ausgeübt werden.

Die Ermächtigung soll bis zur nächsten Hauptversammlung gelten, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018.

(16)

Schließung der Hauptversammlung

2

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die Vorschläge des Board of Directors im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sowie dieser Mitteilung finden sich auf der Website der Ferratum Oyj unter www.ferratumgroup.com. Der Geschäftsbericht der Ferratum Oyj, einschließlich dem Jahresabschluss, dem Bericht des Board of Directors und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, ist auf der oben genannten Website der Ferratum Oyj abrufbar.

Die Vorschläge für die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sowie die Jahresabschlüsse liegen auch bei der Hauptversammlung aus.

Kopien dieser Dokumente und dieser Mitteilung werden auf Anfrage an die Aktionäre versendet. Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens am 18. Mai 2017 auf der Website der Ferratum Oyj abrufbar sein.

3

HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER DER HAUPTVERSAMMLUNG

3.1

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind Alle Aktionäre, die zum 21. April 2017 im Aktienregister der Gesellschaft bei Euroclear Finland Ltd eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Ein/e Aktionär/in, dessen/deren Aktien in seinem/ihrem persönlichen Depot im Buchungssystem der Euroclear Finland Ltd registriert sind, ist im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen.

Aktionäre mit Aktien, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, und die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen sich für die Hauptversammlung bis spätestens 28. April 2017 um 15.00 Uhr (deutsche Zeit) anmelden. Die Anmeldung kann auf folgenden Wegen erfolgen:

(a)

über die Website der Gesellschaft: www.ferratumgroup.com;

(b)

telefonisch: +358 40 7248247 (Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 15.00 Uhr (deutsche Zeit);

(c)

per E-Mail an: ir@ferratum.com;

(d)

auf postalischem Weg an Ferratum Oyj, z.Hd.: 'Annual General Meeting', Ratamestarinkatu 11 A 00520, Helsinki, Finland.

In Verbindung mit der Anmeldung muss der Aktionär/die Aktionärin seinen/ihren Namen, die persönliche Identifikationsnummer oder den Business Identity Code, die Adresse sowie Telefonnummer und den Namen eines möglichen Stimmrechtsvertreters und dessen persönliche Identifikationsnummer angeben. Die persönlichen Daten werden von Ferratum Oyj ausschließlich für die Zwecke der Hauptversammlung verwendet sowie für die Bearbeitung der entsprechenden Anmeldungen.

3.2

Treuhänderisch registrierte Aktionäre Treuhänderisch registrierte Aktionäre haben das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sofern sie am Stichtag der Hauptversammlung, d.h. am 21. April 2017, Aktien halten und dazu berechtigt sind, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen zu sein, das von Euroclear Finland Ltd geführt wird. Das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen erfordert außerdem, dass die Aktionäre auf Basis solcher Aktien spätestens am 28. April 2017 um 9.00 Uhr (deutscher Zeit) im Temporary Shareholder's Register bei Euroclear Finland Ltd eingetragen sind. Im Fall von treuhänderisch registrierten Aktien berechtigt eine Registrierung im Temporary Shareholder's Register bei Euroclear Finland Ltd zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

Inhabern von treuhänderisch registrierten Aktien wird empfohlen, unverzüglich die erforderlichen Anweisungen bezüglich der Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft, die Dokumente zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht und die Unterlagen zur Registrierung für die Hauptversammlung von ihrer depotführenden Bank anzufordern. Um als Inhaber von treuhänderisch registrierten Aktien an der Hauptversammlung teilnehmen zu können, muss die Kontoverwaltung der depotführenden Bank den Halter der treuhänderisch registrierten Aktien im Temporary Shareholder's Register der Gesellschaft spätestens zum oben angegebenen Zeitpunkt eingetragen haben.

3.3

Stimmrechtsvertreter und Bevollmächtigung Ein Aktionär/eine Aktionärin kann an der Hauptversammlung teilnehmen und dort von seinem/ihrem Stimmrecht durch einen Stimmrechtsvertreter Gebrauch machen. Stimmrechtsvertreter müssen eine datierte Vollmacht vorlegen oder auf andere vertrauliche Weise nachweisen, dass sie berechtigt sind, den Aktionär/die Aktionärin auf der Hauptversammlung zu vertreten.

Wenn ein Aktionär/eine Aktionärin an der Hauptversammlung durch mehrere Stimmrechtsvertreter vertreten wird, die die Anteile des Aktionärs auf unterschiedlichen Wertpapierkonten repräsentieren, müssen die Aktien, welche von jedem einzelnen Stimmrechtsvertreter repräsentiert werden, in Verbindung mit der Anmeldung zur Hauptversammlung aufgeführt werden.

Ein Vollmachtsformular ist auf der Website der Gesellschaft unter www.ferratumgroup.com abrufbar. Dieses Formular wird den Aktionären online zur einfachen Handhabung zur Verfügung gestellt, es muss jedoch nicht verwendet werden.

Vollmachtserteilungen müssen der Ferratum Oyj, 'Annual General Meeting', Ratamestarinkatu 11 A 00520, Helsinki, Finland, vor dem letzten Anmeldetag im Original vorliegen.

3.4

Weitere Anweisungen und Informationen Gemäß Kapitel 5, Paragraph 25 des finnischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften hat ein Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, das Recht, Auskunft über Angelegenheiten im Hinblick auf die Tagesordnung der Hauptversammlung einzuholen.

Am Tag der Einladung zur Hauptversammlung, am 29. März 2017, beträgt die Gesamtanzahl der Aktien der Ferratum Oyj 21.723.960. Auf jede Aktie entfällt eine Stimme. Ferratum Oyj hält 146.200 Aktien als eigene Aktien. Entsprechend liegt die Zahl der Stimmrechte für die im Umlauf befindlichen Aktien bei 21.577.760.

 

Helsinki, 29. März 2017

FERRATUM OYJ

Das Board of Directors


04.04.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ferratum Oyj
Ratamestarinkatu 11 A
00520 Helsinki
Finnland
E-Mail: paul.wasastjerna@ferratum.com
Internet: https://www.ferratumgroup.com/
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

561799  04.04.2017 

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